„Gelber Schein“ exakt bis zum letzten Arbeitstag darf Arbeitgeber zweifeln lassen
„Gelber Schein“ bei Kündigung: Beweiswert sinkt, wenn Krankschreibungen passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen.
Ein „gelber Schein“ kann in seinem Beweiswert erschüttert sein, wenn die Krankschreibungen passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen und der gekündigte Mitarbeiter sofort danach eine neue Arbeit aufnimmt.