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Recht und Steuern > Steuer

Wenn die Hausbank die lokalen Finanzämter vergrault

Ist die Bankverbindung zum Finanzamt richtig? Die Frage sich stellt für manche Unternehmen durchaus, immer mehr Behörden wechseln zur Bundesbank. Die Sparkasse Heidenheim hat mit Gebührenforderungen den örtlichen Fiskus vergrault.

Sparkasse
Die Sparkasse Heidenheim hat das örtliche Finanzamt als Kunden verloren. Was für Steuerzahler jetzt wichtig ist. Bildnachweis: picture alliance/dpa | Horst Galuschka

„Konto aufgelöst/erloschen“ – diese Mitteilung erhalten in den kommenden Wochen Unternehmen und Bürger, die ihre Vorauszahlung an das Finanzamt Heidenheim entrichten. Die Behörde hat ihre Bankverbindung bei der örtlichen Sparkasse gekündigt, weil diese kein kostenloses Konto mehr führen wollte und vom Fiskus Geld verlangt. „Diese Gebühren übersteigen jedoch das dem Finanzamt zur Verfügung stehende Budget. Deshalb musste das Konto leider aufgelöst werden“, teilten die Sparkasse und das Finanzamt mit. Um wie viel Geld es sich in Heidenheimer Fall genau handelt, darüber geben weder Bank und Behörde Auskunft.

Das schwäbische Finanzamt ist kein Einzelfall. Immer mehr Behörden wechseln zu Bundesbankfilialen, wo sie ein kostenfreies Konto führen können. Die gab es bisher bei den Sparkassen auch. Doch die Geldhäuser verlassen zunehmend diesen Kurs. Vor allem in Nordrhein-Westfahlen kehren seit 2017 immer mehr Behörden den Sparkassen den Rücken. In Baden-Württemberg sind vor Heidenheim zehn ganz zur Bundesbank gewechselt, so die Behörde in Pforzheim. Die anderen 49 haben noch Konten bei den öffentlich-rechtlichen Sparkassen oder der BW-Bank.

 

In Hessen und Thüringen wiederum haben etliche Finanzämter ein Konto bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), in Thüringen geben sie nur diese Bankverbindung an. Ob die Helaba dafür Geld verlangt, wird nicht kommentiert. Im Saarland haben die Finanzämter zudem ein Konto bei der Postbank. In Brandenburg führen hingegen bereits alle Finanzämter ihre Geldverbindung bei der Bundesbank. Kostenfreien Konten bei den Währungshütern sind für die Ämter sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Für Unternehmen und Bürger ist gerade bei Vorauszahlungen von Bedeutung, dass sie die Bankverbindung mit dem Fiskus im Blick behalten. Sonst könnten Mahngebühren oder sogar Verzugszinsen fällig werden. Erfolgen die Zahlungen über ein Lastschriftverfahren, ändert sich durch die neue Bankverbindung des Finanzamtes hingegen nichts.

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