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Recht und Steuern > Arbeitsrecht

Arztbesuch während der Arbeitszeit: Welche Ansprüche gibt es?

Auch niedergelassene Ärzte arbeiten lieber tagsüber – und vergeben entsprechend Termine vor allem zur Arbeitszeit der meisten Arbeitnehmer. Aber haben die einen Anspruch, dafür freigestellt zu werden? Oder müssen sie ihren Urlaub opfern, um zum Zahnarzt zu gehen oder sich impfen zu lassen?

Bei vielen Ärzten ist es schon so schwierig, einen Termin zu bekommen. Fachärzte haben häufig einen Terminvorlauf von mehreren Wochen oder sogar Monaten. Aber selbst, wenn es soweit ist, stellt sich eine weitere Frage. Denn weil auch Ärzte in der Regel nur Tagsüber arbeiten, fallen die meisten Termine in die Arbeitszeit des Patienten.

Das führt nicht selten zu der Frage: Hat der Mitarbeiter ein Anrecht darauf, einen solchen Termin wahrzunehmen? Ja, sagt Rechtsanwalt Dirk Bischoff von der Kanzlei Dr. Paul Müller & Kollegen in Offenburg, aber nur unter einer Bedingung: „Wenn die Behandlung keinen Aufschub duldet, dann kann der Arbeitgeber nichts dagegen tun“, sagt Dirk Bischoff. Dann dürfe der Arbeitnehmer sich sogar aussuchen, zu welchem Arzt er geht – selbst wenn es woanders aus Arbeitgebersicht bessere Termine gibt.

Für Impfungen, Zahnarztbesuche und Vorsorgeuntersuchungen gilt dies allerdings nicht, erklärt Bischoff. „Da muss der Arbeitnehmer Urlaub nehmen, wenn es nur Termine zur Arbeitszeit gibt“, sagt der Arbeitsrechtler. Krankschreiben lassen kann man sich dafür nicht.

Der Artikel stammt vom 2. Januar 2018 und wurde zuletzt am 20.9.2019 überprüft und aktualisiert.

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