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Finanzierung > Koalition im Mittelstand

Das ändert sich bei der Rente

Die Ampelkoalition wagt sich vorsichtig an die Rente: die Aktienrente kommt, Selbständige müssen einzahlen und die betriebliche Altersvorsorge darf höhere Renditen erzielen.

Die neue Koalition hat dem Feind immerhin ins Auge gesehen. Wie erwartet, kann das bisherige Rentensystem die Ausgaben nicht mehr schultern, weil die geburtenstarken Jahrgänge jetzt aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Die Konsequenzen, die das Ampelbündnis daraus zieht, sind begrenzt.

Das Renteneintrittsalter bleibt bei 67 Jahren, das Rentenniveau soll nicht unter 48 Prozent des Durchschnittseinkommens sinken und der Rentenbeitrag wird für die kommenden vier Jahre auf 20 Prozent festgelegt. Das ist gut zu wissen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, löst aber das Problem der knappen Kasse nicht. Dafür sollen künftig das Ende des alleinigen Umlageverfahrens und die Aktienrente sorgen. Beide Ansätze könnten tatsächlich der Beginn einer echten Lösung des Rentenproblems werden.

Künftig soll ein Teil der Versichertenbeiträge nicht wie bisher an die aktuelle Rentnergeneration ausgezahlt, sondern mit dem Versprechen des Kapitalerhalts über einen Fonds am Kapitalmarkt investiert werden. Verwaltet von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle. Das muss kein Fehler sein, solange die Verwaltungskosten nicht die Rendite aufzehren. Auch die Deutsche Rentenversicherung soll ihre Reserven selbst am Kapitalmarkt anlegen dürfen. Wichtig: Dieser Fonds soll für Bürger dauerhaft eigentumsgeschützt sein - dann hätte der Staat keinen Zugriff auf die eingezahlten Beiträge.

Für die neue Aktienrente können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen freiwillig einen Teil ihres Bruttolohns (Steuervorteil!) in einen öffentlichen Fonds einzahlen, um so ihre zu erwartende 52 Prozent-Rentenlücke zu verkleinern. Geplant ist, dass alle Versicherten unter Beteiligung ihrer Arbeitgeber zwei Prozent des Bruttoeinkommens überweisen.

Der Erfolg der Aktienrente dürfte von seiner Performance abhängen. Mit einem Ansturm auf diese Altersvorsorge dürfte deshalb erst nach einigen Jahren zu rechnen sein. Da möchte man der Aktienrente mehr Glück wünschen, als es Riesterverträgen vergönnt war. Für beide Aktien-Optionen gilt aber: Noch fehlen die konkrete Ausgestaltung und das professionelle Management. Dass eine gute Performance Zugkraft hat, zeigt der norwegische Staatsfonds.

Ebenfalls wichtig:

  • Für Selbstständige, die nicht beispielsweise in einem berufsständischen Werk pflichtversichert sind, soll es eine Pflicht zur Altersvorsorge geben - mit Wahlmöglichkeit. Automatisch versichert werden sie danach in der gesetzlichen Rentenversicherung, außer sie nutzen die Opt-Out-Option. Dann können sie privat vorsorgen, aber nur mit Produkten, die insolvenz- und pfändungssicher sind sowie die Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus leisten können. Gründer haben zwei Jahre Zeit für dieses Thema.
  • Die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorzeitigem Rentenbeginn sollen entfristet werden.
  • Unverheiratete Paare sollen das Recht zum Ehegatten-Splitting bekommen.
  • Die betriebliche Altersversorgung soll gestärkt werden, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagen mit höheren Renditen.
  • Keine Doppelbesteuerung von Renten: Der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben soll auf 2023 vorgezogen werden. Der steuerpflichtige Rentenanteil soll ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Erst 2060 werden Renten vollbesteuert.

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