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Finanzierung > E-Autos

Der Weg zum richtigen Dienstwagen

Wer ein E-Auto oder einen Plugin-Hybrid fährt, profitiert von einer milliardenschweren Förderung der Bundesregierung.

Das letzte Jahr hat den Durchbruch für Elektromobilität gebracht. Seit der Verdoppelung der staatlichen Zuschüsse im Sommer, schießen die Zulassungszahlen nach oben. Während die gesamten Pkw-Zulassungszahlen im Jahr 2020 um fast ein Fünftel im Vergleich zum Vorjahr zurückgingen, wurden parallel drei Mal so viele Elektroautos zugelassen. In Zahlen: Von insgesamt 2.917.678 Neuzulassungen entfielen 194.163 auf E-Autos. Noch deutlicher wird es, wenn man auf den vergangenen Dezember blickt. Von den insgesamt 311.349 Pkw-Neuzulassungen fahren 43.671 Fahrzeuge elektrisch. Damit stiegen die E-Neuzulassungen gegenüber dem Vorjahresmonat um fast das Achtfache.

Hildegard Müller, Präsidentin der Autolobby VDA, unterstreicht: "Durch die Verdopplung des staatlichen Anteils des Umweltbonus' beobachten wir, dass sich die Elektromobilität verstärkt im privaten Bereich durchsetzt und die Kundenakzeptanz steigt. Nun muss es weiter darum gehen, die Ladeinfrastruktur auszubauen." Die Zulassungswelle geht auch zurück auf die Kaufprämie, die ein Bestandteil des Förderpaketes ist, mit dem der Bund die E-Mobilität fördern möchte. Mit bis zu 9.000 Euro bezuschussen Bund und Autohersteller den Kauf eines reinen E-Autos. Bei einem Plugin-Hybrid mit mindestens 60 Kilometern elektrischer Reichweite sind bis zu 6.750 Euro Ersparnis drin.

Gemessen an den Zulassungszahlen konnten Plugin-Hybride im vergangenen Jahr sogar noch besser punkten als reine E-Autos: 200.469 Neuzulassungen in Deutschland – ein Plus von 342 Prozent im Vergleich zu 2019. Elektro-Fahrer profitieren steuerlich Auch als Firmenwagen erfreuen sich Elektro-Autos und Plugin-Hybride steigender Beliebtheit. Wer seinen Dienstwagen auch privat fährt, muss in der Steuererklärung einen geldwerten Vorteil angeben und die Nutzung versteuern. Bei Fahrzeugen mit einem Brutto-Listenpreis von bis zu 60.000 Euro müssen 0,25 Prozent statt – wie bei konventionell angetrieben Autos üblich – ein Prozent als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Die im August 2018 von der Bundesregierung beschlossene Regelung soll die trotz steigender Zahlen immer noch schleppende Nachfrage bei Elektrofahrzeugen ankurbeln und sollte ursprünglich Ende 2021 auslaufen. Mittlerweile wurde die DienstwagenSonderregelung bis zum Jahr 2030 verlängert. Wer sich beispielsweise für einen Passat Variant mit der Premium-Ausstattung (150 PS) als Dienstwagen entscheidet, müsste für die Berechnung den Listenpreis von 40.675 Euro zugrunde legen. Ein Prozent davon müssten monatlich als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angegeben werden. 406,75 Euro würden also auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen.

Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 40 Prozent kostete der VW Passat als Firmenwagen 1.952,40 Euro Steuern pro Jahr. Arbeitnehmer, die hingegen auf eine umweltschonendere Variante wie beispielsweise den BMW i3 (170 PS, ca. 300 km Reichweite) setzen, müssten nur ein Viertel Prozent als geldwerten Vorteil angeben. Bei einem Listenpreis von 39.000 Euro kommen 97,50 Euro auf das zu versteuernde Einkommen drauf. Demnach lägen die Kosten des E-Autos bei 468 Euro Steuern pro Jahr. E-Autos, deren Listenpreis über 50.000 Euro liegt, sowie Plugin-Hybride werden mit 0,5 Prozent des Neupreises versteuert. Bei einem Listenpreis von 50.000 Euro wären das 250 Euro, die monatlich auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen würden.

Wird der elektrische Dienstwagen an mehr als 47 Tagen im Jahr auch für den Arbeitsweg genutzt, muss dieser zusätzlich versteuert werden. Auch hier profitieren Elektro- und Hybridfahrer. Anstelle der üblichen 0,03 Prozent werden bei Autos mit Batterieantrieb nur noch 0,0075 Prozent des Listenpreises pro Kilometer fällig. Addiert man die reinen EAutos und die Plugin-Hybride, hatte 2020 knapp jeder siebte neuzugelassene Pkw einen Batterieantrieb unter der Haube. Eine beachtliche Zahl, schließlich waren es im Vorjahr nur 8,4 Prozent. Deutlicher Spitzenreiter ist aber nach wie vor – trotz diverser Abgasskandale – der Diesel als Dienstwagen.

So hat das OnlinePortal Statista errechnet, dass im ersten Halbjahr 2020 der Anteil neu zugelassener Firmenwagen mit Dieselmotoren bei rund 55 Prozent lag, rund 3,6 Prozent betrug der Anteil von E-Autos. Die Regelung, auch PluginHybride steuerlich zu fördern, stößt auf Kritik. Laut GrünenFinanzpolitikerin Lisa Paus sei die Förderung von HybridDienstwagen "industriepolitischer Irrsinn" und nur komplett emissionsfreie Autos dürften in den Genuss der 0,5-Prozent-Regel kommen. Zudem argumentieren Kritiker: Mit der steuerlichen Erleichterung werde auch weiterhin der Kauf großer, schwerer Hybrid-SUV gefördert, die im Realbetrieb oft ein Vielfaches der offiziellen Angaben verbrauchten und nur sporadisch im Batteriebetrieb liefen.

Daran stört sich auch der ADAC. "Da ein Plugin-Hybrid aber nur dann einen signifikanten Anteil zur CO2-Reduktion beitragen kann, wenn er mit sauberem Strom möglichst viel elektrisch gefahren wird, tritt der ADAC dafür ein, die Förderhöhe für künftige Dienstwagen an den elektrischen Fahranteil zu koppeln", sagt Sprecherin Katrin van Randenborgh gegenüber Markt und Mittelstand. Bisherige Studien würden darauf hindeuten, dass bei gewerblich genutzten Modellen der elektrische Fahranteil sehr gering sei. "Sinnvoll wäre es daher, den elektrischen Fahranteil in der Werkstatt oder bei einer Prüforganisation auslesen zu lassen und diese Bescheinigung als Basis für die Gewährung des vollen steuerlichen Vorteils im Folgejahr zu nutzen", so Randenborgh, die damit rechnet, dass das Interesse an Elektroautos und Plugin-Hybriden in diesem Jahr weiterhin steigen wird.

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