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Finanzierung > Gas

Gaspedal statt Bremse

Die Gas- und Strompreisbremse soll Haushalte und Unternehmen entlasten. Tatsächlich ist der Name irreführend: Der Staat stellt mit dem Eingriff in die Märkte die Weichen so, dass Energie nicht billiger und der Tarifwechsel uninteressant wird. Zudem gehen viele Unternehmen trotz blumiger Versprechen aus Berlin leer aus.

Die Gas- und Strompreisbremse soll Haushalte und Unternehmen entlasten. Doch viele Unternehmen gehen trotz blumiger Versprechen leer aus.© Shutterstock

 „Die Preisbremsen werden so gestaltet, dass sich Energiesparen lohnt. Sie sind einfach und pauschal – für private Haushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe“, lobt sich die Bundesregierung. „Wesentliche Einsparungen sind nicht zu erwarten und die Kosten werden höher ausfallen als beabsichtigt“, urteilen hingegen die Wirtschaftsprofessoren Markus Dartwinkel-Karst und Christian Wey aus Münster. Sie haben als erste die Wirkung der Preisbremsen wissenschaftlich untersucht. „Unabhängig ob der Haushalt mehr verbraucht oder ob er spart - er bekommt die gleiche Quote ausbezahlt“, rechnen die Wissenschaftler aus Münster vor. Weil der Vorteil von Versorgern und Verbrauchern mit dem Gaspreis steigt, könnten beide Seiten einen Anreiz haben, Verträge mit besonders hohen Gaspreisen zu unterschreiben, befürchten die beiden Professoren aus Münster in ihrer Studie. In anderen Worten: Der Staat gibt Gas statt zu bremsen. Bisher hat Finanzminister Christian Lindner (FDP) 83 Milliarden Euro zur Finanzierung der dieses Manövers eingeplant.

Denn eines hat der Gesetzgeber schlicht vergessen: die Versorger zu verpflichten, niedrige Preise anzubieten, wenn das der Markt möglich macht.  Im Gegenteil: „Man lädt die Versorger ein, das Entlastungssystem mit höheren Preisen zu melken“, rügen die Professoren, die mit vielen Formeln die Energiepreisbremse zerpflückt haben. Mehr als 200 Versorger hätten entsprechend kräftig zugelangt, als die Pläne der Bundesregierung bekannt wurden, heißt es in dem Papier. Die Rheinenergie in Köln verlangen beispielsweise 77 Prozent mehr und die Versorger in Leipzig und München erhöhen die Grundversorgungstarife sogar um knapp 150 Prozent. Mit marktwirtschaftlichen Notwendigkeiten habe das nach Ansicht von vielen Experten nichts zu tun, heißt es in dem Papier. Schon im Vorfeld hat der Staat also geholfen, dass bei den Tarifen aufs Gaspedal gedrückt wird, statt wirklich die Preissteigerungen auszubremsen.

Wechsel des Anbieters lohnt nicht

So haben auch die Verbraucher nun keinen Anlass mehr, sich nach einem anderen Anbieter umzusehen, was sie angesichts der teils horrenden Preiserhöhungen sonst tun würden. Im Gegenteil: Wenn es Strom- und Gaskunden gelingt, unter 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zu bleiben, ist die Höhe des Tarifs egal, weil die Ausgleichzahlungen des Staates anteilig immer höher werden und sie gleichzeitig nicht vom aktuellen Verbrauch abhängen. Das heißt: je weniger Energie benötigt wird, desto deutlicher wirkt sich der Anteil des Staates aus. Während die Kunden bei einem Arbeitspreis bis zu 40 Cent je Kilowattstunde nichts bekommen, beträgt die Beteiligung des Staates beim neuen Münchner Stromtarif zum Beispiel konstant 875,60 Euro. Bei einem Preis von einem Euro würde der Staat sich verbrauchsunabhängig konstant mit 2400 Euro beteiligen. Die Haushalte kommen also besonders gut weg, wenn sie bei einem möglichst hohen Preis ihren Verbrauch unter die 80 Prozent drücken können.

Das gelingt natürlich vor allem reichen Haushalten, die es bisher nicht nötig hatten, zu sparen. Wer also jetzt auf die stromfressende Sauna im Keller verzichtet oder das hauseigene Hallenbad kalt lässt, kommt besser weg als die ohnehin sparsame Arbeiterfamilie in der engen Dreizimmerwohnung.

Ähnlich stellt sich die Gestaltung der Gaspreisbremse dar. Auch hier sind bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs konstant subventioniert. Legt man den Standardverbrauch eines Einfamilienhauses von 20.000 Kilowattstunden fallen also 16.000 unter den staatlichen Deckel. Bei einem Tarif von 40 Cent übernimmt der Staat folglich 28 Cent oder konstant 4.480 Euro. Für die 16.000 Kilowattstunden müsste der Haushalt insgesamt 1.920 Euro zahlen. Sucht sich der Haushalt einen Anbieter, der nur 20 Cent je Kilowattstunde verlangt, bleibt unter dem Strich der zu zahlende Rechnungsbetrag für 16.000 Kilowattstunden gleich hoch, weil sich der Staat nur mit 8 Cent beteiligt. Warum sollte sich der Bürger also Scherereien rund um den Anbieterwechsel überhaupt aufhalsen? Bei der Energiepreisbremse fehlt also jedweder Anreiz, sich vor dem April 2024 einen günstigeren Anbieter zu suchen. „Die Preisbremsen sind nicht zielgerichtet, bürokratisch und setzen teils falsche Anreize. Besser wäre es, denen zu helfen, die durch die hohen Energiepreise tatsächlich in eine existenzbedrohende Lage geraten sind“, folgert Reiner Holznagel, Präsident des Bunds der Steuerzahler.

Wirtschaftliche Zusammenhänge nicht durchdrungen

Größter Webfehler der Energiepreisbremse ist die Unterstellung, dass Strom und Gas knapp sind. Sie verhindert, dass sich Unternehmen gezwungen sehen, auch billiger anzubieten, wenn es der Markt ermöglicht. „Man hätte hingegen mehr unternehmen müssen, das Angebot zu erhöhen und so dafür zu sorgen, dass die Preise sinken“, meint Mark Helfrich, energiepolitischer Sprecher der oppositionellen Unionsfraktion. Zudem fehlen den Wirtschaftsprofessoren aus Münster klare Gegenmaßnahmen, um die Versorger davon abzuhalten, ihre Tarife in die Höhe zu treiben. Sie sehen in der besonderen Besteuerung der zusätzlichen Gewinne zumindest eine Möglichkeit, die Kosten für die Energiepreisbremsen zu finanzieren. Grundsätzlich hätte eine Energiepauschale die Haushalte auch entlastet ohne direkt in das Marktgefüge einzugreifen. Somit wäre auch der Anreiz für die Verbraucher geblieben, günstige Anbieter zu suchen und mehr Energie zu sparen, meinen die Wissenschaftler. „Die Politik muss der Tatsache ins Auge sehen, dass die Energiepreise auf absehbare Zeit nicht unter das Vorkrisenniveau fallen werden. Eine Dauersubvention ist keine Option“, warnt Holznagel vom Steuerzahlerbund. Deshalb müsse der Ausstieg aus den Preisbremsen Mitte 2024 mitgedacht und vorbereitet werden. „Dazu gehört nicht nur, die staatlichen Belastungen wie Strom- und Mehrwertsteuer zu senken beziehungsweise. dauerhaft niedrig zu halten.“

Unternehmen sind ernüchtert

„Auch für die Industrie wird die Unterstützung möglichst einfach fließen“, verspricht die Bundesregierung.  Die industrielle Gas- und Wärmepreisbremse greife für etwa 25.000 Unternehmen sowie 1.900 zugelassene Krankenhäuser. Sie soll unabhängig davon gelten, wie das Gas im Unternehmen verwendet wird. Geplant ist, dass Betriebe mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr einen Garantiepreis von sieben Cent (netto) und 13 Cent für Strom auf bis zu 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021. Tatsächlich ist unter den Unternehmen nach all den Versprechungen Ernüchterung eingekehrt. Auch ein Krisengespräch von verschiedenen Verbänden im Wirtschaftsministerium hat offenbar keine Verbesserung gebracht. So können die geplanten Regelungen lediglich kleinere Betriebe voll in Anspruch nehmen. „Denn für alle Unternehmen, die von Januar bis Dezember 2023 mehr als zwei Millionen Euro Beihilfen in Anspruch nehmen, gelten hohe Hürden und Einschränkungen“, erklärt Bolay Energieexperte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) dem „Tagesspiegel“. Für diese Unternehmen seien die sieben Cent und die 13 Cent in den „meisten Fällen weit entfernt“. 

 

Fallstricke im Kleingedruckten

„Im Kleingedruckten" finden sich so viele Hindernisse, dass viele Unternehmen keine oder nur geringfügige Entlastung bei den Energiekosten erwarten können. Selbst für energieintensive Unternehmen sind die Hürden in den Gesetzentwürfen zur Gas- und Strompreisbremse extrem hoch", klagt Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Politik. Das dürfe nicht so bleiben. Warum gelinge es anderen Ländern wie Frankreich, Spanien oder Polen wirksame Energiepreisbremsen für ihre Industrie zu konstruieren, fragt sich Kirchdörfer. In Deutschland seien die Hilfen unendlich kompliziert und eher bescheiden. Viele Mittelständler beklagen, dass die Bedingungen an realitätsfremde Bedingungen geknüpft werden. „Selbst für energieintensive Unternehmen sind die Hürden extrem hoch“, rügt Kirchdörfer. Tatsächlich verzichten immer mehr Unternehmen darauf, sich einen Weg durch den Bürokratiedschungel zu bahnen, wie auch der Verband des Deutschen Maschinen- und Anlagenbaus (VDMA) bestätigt. „Wir haben diese Hilfen erst mal in unsere Planung für das kommende Jahr nicht einbezogen“, erklärt Verbandschef Karl Haeusgen, der in München die HAWE Hydraulik führt.  

Berlin verweist auf die engen Vorgaben des EU-Beihilferechts. Das ist allerdings nicht immer zutreffend. Nach den Vorgaben der Ampel müssen bestimmte Unternehmen nachweisen, dass das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen) zwischen Februar 2022 und Ende 2023 um 30 Prozent zurückgehen wird. Tatsächlich erwartet das Brüssel nicht. Auch für Bolay hat Berlin die Regeln ohne Not zusätzlich verschärft: „Um energieintensiv zu sein, muss ein Unternehmen nachweisen, dass die Energiebeschaffungskosten im ersten Halbjahr 2022 sechs Prozent überschreiten.“ Das sei beihilferechtlich durch die EU-Kommission nicht vorgesehen und würde Unternehmen benachteiligen, die erst seit Juli mit höheren Preisen konfrontiert seien. Allerdings verzettelt man sich auch in Brüssel und tritt beispielsweise bei der Gestaltung eines Gaspreisdeckels auf der Stelle. Ein Einigungsversuch ist diese Woche gescheitert. Am Montag wollen die EU-Energieminister einen neuen Anlauf versuchen. Umstritten ist, ab welchem Preis der Gaspreisdeckel greifen soll.

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