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Finanzierung > Nachhaltigkeit

Geld ist Macht

Banken und Investoren finanzieren Unternehmen zurückhaltender. Denn sie müssen sich an die ESG-Kriterien halten. Doch ein Standard liegt noch nicht fest.

Meine Knete, deine Knete – keine Knete heißt es, wenn sich Unternehmen nicht an die ESG-Regeln halten. Doch die sind nicht immer eindeutig.© Dmitry Lobanov/Shutterstock.com

Underberg möchte flüssig bleiben. Deshalb bietet das Familienunternehmen seinen Investoren jetzt einen Umtausch von zwei Altanleihen in eine neue mit einem Coupon von fünf bis sechs Prozent an. Finanzvorstand Michael Söhlke wirbt dafür am Finanzmarkt nicht nur mit den Absatzzahlen bei Asbach und Underberg oder dem operativen EBITDA, sondern auch mit den gutherzigen Gründern. Dem Finanzportal „Bondguide“ erklärte Söhlke: „Nach dem Zweiten Weltkrieg spendete die Familie Grundstücke für den Wiederaufbau von Wohnungen, seit den 70er-Jahren unterstützt sie Waldprojekte, als Arbeitgeber haben wir einen exzellenten Ruf, und in Rüdesheim heizen wir unsere Produktionshalle mit der Abwärme der Brennerei.“ Der Mann hat verstanden. Einst „weiche“ Werte wie Gemeinsinn, Umweltschutz und Arbeitgeberattraktivität werden jetzt zu K.-o.-Kriterien bei Geschäfts- wie Förderbanken und institutionellen Investoren – wenn sie ein Unternehmen nicht erfüllen kann.

Die EU will den klimaneutralen, nachhaltigen Umbau der einzelnen Volkswirtschaften bis 2045 vorantreiben. Dafür hat sie 2018 unter anderem den Finanzinstituten mit ihrem EU-Aktionsplan „Sus­tainable Finance“ eine Vielzahl regulatorischer Vorgaben auferlegt. Auch die EU-Taxonomie wurde entsprechend aktualisiert. Neues Kapital für Gewerbe, Industrie und Einzelunternehmen durch Investitionen, Kredite, Anleihen oder Beteiligungen soll vor allem in nachhaltige Projekte fließen. Denn Geld ist Macht. Nach einer Hochrechnung der staatlichen Förderbank KfW müssten allein in Deutschland öffentlich, privat und von Unternehmen fünf Billionen Euro investiert werden, um bis 2045 klimaneutral zu sein.


Kreditvergabe komplizierter

Der Anspruch ist hoch: an die Banken wie an die Unternehmen – und an kleine und mittlere noch einmal ganz besonders. Für die Banken heißt das in der Praxis: Sie müssen jetzt vor ihren Finanzierungs- und Investitionszusagen zusätzlich zu den klassischen Kennzahlen auch die physischen und politischen Risiken in den Portfolios ihrer Kreditnehmer analysieren und bewerten. „Heatmaps“ nennt sich das aus gutem Grund. Das gilt ab 2024 nicht mehr nur für Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, einem Mindestumsatz von 40 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von 200 Millionen Euro. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz CSRD – soll die Nachhaltigkeitsberichtspflicht vom 1. Januar 2024 an für das Geschäftsjahr 2023 auch für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern gelten. Die genauen Standards werden gerade festgelegt.

Die Hälfte der 150 Finanzdienstleister, Verbände und Wirtschaftsprüfer gaben im Frühjahr 2022 in einer Umfrage der Creditreform an, in den kommenden 12 bis 18 Monaten die ESG-Kriterien in der Risikoprüfung zu berücksichtigen. Die Fragebögen der Banken seien aber noch nicht einheitlich, weil eben noch Standards und konzeptionelle Fragen zu klären seien. „ESG“ steht für „Environment, Social, Governance“ (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Einen regulatorischen Marktstandard, der sich bereits im Tagesgeschäft durchsetzt, sieht die Creditreform bis auf Weiteres nicht. Das heißt: Unternehmen werden je nach den Kriterien ihrer Banken unterschiedlich bewertet. Sicher ist laut Stefan Otto, Bereichsvorstand Firmenkunden Nord/West der Commerzbank: „Nachhaltige Finanzierungen werden nicht zwingend günstiger werden, aber nicht nachhaltige mit Sicherheit deutlich teurer.“

Klar ist: Die Banken müssen mehr nachprüfbare Informationen der Unternehmen rund um das Thema ESG einfordern. Selbst der freundlichste Banker wird so zur Raupe Nimmersatt: Er braucht nicht nur Datenfutter zu CO2-Preisrisiken, Klimaschäden und Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette. Streng genommen gehören zu einer ESG-Due-Dilligence auch Belege etwa zu Diversity und Chancengleichheit, Arbeitssicherheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Umsetzung der Compliance-Richtlinien sowieso.

Die Kreditkonditionen richten sich dann nach den von der Bank identifizierten und bewerteten Risiken des gesamten Geschäftsmodells. Oder wie es die praktische Hausfrau sagen würde: Sinkt die Bonität, wird der Kredit teurer, das Unternehmen billiger. Das ist der Hebel der EU für alle Nachhaltigkeitsignoranten. Allerdings hat die EU zwar Ansprüche, aber keine Kriterien klar definiert.

So stellen sich in den Unternehmen wie Geldinstituten vor allem zwei Fragen. An welchen Parametern lässt sich der individuelle Entwicklungsstand je nach Branche nachweisen? Und welche Daten sind dazu überhaupt schon vorhanden? Je nach bankeneigener Definition können dazu auch Informationen zu Klimarisiken wie Hitze, Sturm, Hagel und Überschwemmung eingefordert werden. Hinzu kommen transitorische Risiken wie sich verändernde Beschaffungsmärke, Lieferkettensorgfaltspflichten, politische Risiken oder Fachkräftemangel.

Die Banken sind hier nicht die Bösen. Torsten Jäger, Leiter Sustainable Finance beim Bankenverband, sagt: „Wir wünschen uns einen offenen und konstruktiven Dialog mit den Kunden über Probleme und Chancen, in den sich beide Seiten aktiv einbringen. Grundsätzlich wollen die Banken verstehen, wie Unternehmen ihr Geschäftsmodell ausrichten und wie sie sich geänderte Umfeldbedingungen stellen wollen.“


Teure Analysen

Auf die Betriebe kommt ein enormer Aufwand zu. Konzerne sind wegen ihrer Größe, Struktur und Abhängigkeit vom Kapitalmarkt auch gegenüber Fonds oder Private Equity mit eigenen ESG-Teams und transparentem Reporting weiter – weil sie es müssen. Davon ist der deutsche Mittelstand noch weit entfernt und hat (noch) Glück.

Ein leitender Banker aus Süddeutschland drückt es so aus: „Im Breitengeschäft können wir die Einhaltung der ESG-Kriterien nach den Vorgaben der europäischen Bankenaufsicht auch mangels Daten noch gar nicht flächendeckend prüfen.“ Und womöglich auch nicht wollen? Denn diese Analysen verschlingen nicht nur kostbare Arbeitszeit. Die Institute müssen dafür auch Nachhaltigkeitsexperten einkaufen, die von Unternehmen, Verwaltung und Banken im ganzen Land gesucht werden.

Gerade kleinere Banken geraten so in Probleme: einerseits regulatorische Auflagen, andererseits Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung. Das könnte den Trend zu Bankenfusionen noch verstärken. Das ist nicht unbedingt eine gute Nachricht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit jahrzehntelangem Vertrauensverhältnis zur Hausbank.

Trotz aller Unwägbarkeiten und fehlender Standards: Die ESG-Kriterien wirkten sich schon jetzt auf die Kreditkonditionen aus, sagt Torsten Jäger vom Bankenverband. „Die Bankenaufsicht erwartet von den Instituten, dass sie ESG-Risiken in ihr Risikomanagement integrieren. Zusammen mit den eigenen Nachhaltigkeitszielen der Banken sowie der Nachhaltigkeitsbeurteilung des Unternehmens kann sich das auch auf die Kreditkonditionen auswirken. ESG-Kriterien werden integraler Bestandteil des Kreditgeschäfts und werden bei der Kreditvergabe eine immer größere Rolle spielen.“

Das gilt im Sinne der EU konsequenterweise auch für die Förderbanken der Länder und die staatliche KfW. Philipp Salm, Leiter Förderberatung & Kundenbetreuung bei der NRW.Bank, beschreibt den aktuellen Prozess so: „Zunächst dienen die Ausschlusskriterien unserer Nachhaltigkeitsleitlinien als erster Prüfungsschritt, damit aus unserer Sicht kontroverse Geschäftspraktiken und -felder nicht gefördert werden. Daneben werden über die Zweckbindung der Darlehen im Rahmen der Förderung Nachhaltigkeitsaspekte, zum Beispiel Energiewende, Ressourceneffizienz, Denkmalpflege und Sportförderung, unterstützt.“

Dafür müssten die Unternehmen aber transparenter werden und den Hausbanken und Förderinstituten mehr Informationen über ihre geplanten Investitionen zur Verfügung stellen, sagt Salm. Einfach sei das, wenn der Hersteller einer zu finanzierenden Maschine oder Anlage Daten zur Energieeffizienz liefern könne und daraus eine verbesserte Effizienz zum Istzustand klar hervorgehe. Schwieriger sei es bei innovativen Verfahren. Dann müsse ein Sachverständiger hinzugezogen werden und beim finanzierenden Institut ein sehr tiefes technisches Verständnis für den Prozess vorhanden sein.

Der Weg zur ESG-konformen Bilanz ist für viele KMU noch lang. Deshalb bieten ihnen die Banken – auch aus Eigeninteresse – verschiedene Optionen zur Unterstützung an. So beraten sie ihre Firmenkunden beim Auf- und Ausbau eines ESG-konformen Berichtswesens. Manche Bank nimmt in ihren Kreditverträgen Klauseln auf, nach denen sich das Unternehmen bis zum Jahr XY verpflichtet, die ESG-Kriterien einzuhalten. Die staatlichen Förderbanken unterstützen den Aufbau eines validen ESG-Reportings finanziell.

NRW.Bank-Experte Salm sagt, worauf es dabei ankommt: „Beim Reporting handelt es sich um eine bestehende, laufende Aufgabe in den Unternehmen. Das ESG-Reporting ist mit einem höheren Aufwand und sicherlich auch mit zusätzlichen Kosten verbunden, es ist jedoch keine Investition im klassischen Sinne. Diese Kosten werden aus dem laufenden Cashflow oder mit entsprechenden Betriebsmittelfinanzierungen finanziert. Dafür stehen dann bestimmte Programme für Gründung und Wachstum sowie Universalkredite zur Verfügung.“

Die baden-württembergische Förderbank L-Bank hat zum Juli in zwei nachfragestarken Förderprogrammen einen „Nachhaltigkeitsbonus“ eingeführt. Für die Vorstandsvorsitzende Edith Weymayr bietet das Vorteile für die Unternehmen wie für die Umwelt: „Um klimaschonende Wirtschaft in der Breite der Südwestwirtschaft zu verankern, haben wir in zwei sehr nachgefragten Förderprogrammen eine zusätzliche Zinsverbilligung unabhängig vom Vorhaben eingeführt. Sie beinhaltet eine kostenfreie Begutachtung durch Fachleute aus dem Expertennetzwerk und soll in den Unternehmen Transparenz über den CO2-Fußabdruck schaffen“. Im zweiten Schritt könne dann eine Roadmap zur Emissionsminderung erstellt werden.

Sicher ist: Unternehmen, die sich der Nachhaltigkeit verschließen, bestraft nicht erst ab 2024 das EU-Recht, sondern schon sehr bald der Kapitalmarkt. ESG-Ratings werden zur harten Währung bei Bürgschaften, Gründerfinanzierungen, Kreditvergaben, Beteiligungen und Verkäufen. Nachhaltigkeit wird zum Wettbewerbsvorteil. Die EU setzt sich durch. 

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