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Finanzierung > Serie Bürokratie

Gelesen, gelacht, gelocht - Kunst von allen

Während Betriebe beim Antrag von Fördergeld über bürokratische Auflagen stöhnen, macht das Land Hessen vor, wie es zumindest in der Kunstsparte einfacher geht: Für bis zu 10.000 Euro Fördergeld streicht es bürokratische Hemmnisse.

Das Land Hessen erleichtert es Künstlern, Fördergelder bis zu 10.000 Euro zu beantragen, indem bürokratische Hemmnisse verringert werden. ©Shutterstock

Für Museen wie das berühmte Frankfurter Städel sind 10.000 Euro weniger Förderung schade, aber keine existenzielle Bedrohung. Für kleine Kulturinitiativen können 10.000 Euro über Sein oder Nichtsein entscheiden. Doch vor dem Geldsegen steht auch bei den schönen Künsten der bürokratische Antrag. An dessen Anforderungen und Nachweispflichten sind schon viele Kulturschaffende verzweifelt, nicht nur die sogenannten Kleinkünstler. 

Um so vorbildlicher, was das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst jetzt beschlossen hat. Eine neue Kulturförderrichtlinie vereinfacht ab sofort Antragstellung, Förderbedingungen und Nachweisverfahren.

Davon profitieren Kreative, Initiativen und Vereine in Hessen. 

Die Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn (Grüne) erklärt den Spagat, vor dem sie aus ihrer Sicht steht. Einerseits „tun sich gerade kleine Kulturinitiativen und individuelle Künstlerinnen und Künstler schwer, Fördergeld vom Land zu beantragen: Sie wollen kreativ Kunst auf die Beine stellen – Antragsformulare empfinden sie als lästige Hürde“. Andererseits „müssen wir als Land sorgfältig mit Steuergeld umgehen und Mittel müssen ihren Zweck erfüllen.“ Beides stelle die neue Richtlinie für Förderungen bis 10.000 Euro sicher - mit signifikant weniger bürokratischem Aufwand für die die Antragsteller.

Die neue Richtlinie bietet den Freunden der Kunst und Gegnern der Bürokratie fünf gute Nachrichten.

Weniger Formalitäten

Die Richtlinie vereinfacht für alle Sparten der Kulturförderung zum Beispiel den Verwendungsnachweis. Bis mussten fast alle Geförderten nach dem Abschluss ihres Projekts eine detaillierte Liste aller Einnahmen und Ausgaben plus einen Berg von Belegen vorlegen. Bis zu einer Förderung von 10.000 Euro reicht nun der „vereinfachte Verwendungsnachweis“. Jetzt müssen nur noch Einnahmen und Ausgaben in der Summe entsprechend dem bewilligten Finanzierungsplan abgerechnet werden. Wer mit über 10.000 Euro gefördert wird, muss zwar weiter eine Liste der Einzelpositionen vorlegen, braucht aber die Belege nicht mitzuschicken. Um Schluderei mit Steuergeld zu vermeiden, gilt aber: Auf Nachfrage der Aufsichtsbehörde müssen sie nachgereicht werden.

Schneller Zugang zu Geld 

Nicht nur der Papierkram wird vereinfacht. Ist der Antrag erstmal bewilligt, soll die Fördersumme binnen zwei Wochen überwiesen werden. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit, baut aber eine weitere bürokratische Hürde ab. Bisher mussten die Künstler vor dem staatlichen Geldsegen erst einmal nachweisen, dass sie bereits alle Eigen- und Fremdmittel verbraucht haben. Das entfällt nun. Zugleich sparen sich auch die Beamten der Landesverwaltung einen weiteren schriftlichen Kontrollgang. 
 

Planung wird erleichtert 

Bis zu fünf Prozent der Fördersumme können die Künstler und Initiativen als Sachkostenpauschale erhalten. Auch hier geht es um mehr als Geld. So lassen sich etwa Bürokosten finanzieren, die schon bei der Planung eines Projekts anfallen, bevor die Förderzusage überhaupt sicher ist.

Erfolg lohnt sich 

Die Projektverantwortlichen müssen jetzt kein Fördergeld mehr zurückzahlen, falls ihr Projekt erfolgreicher oder günstiger zu realisieren war als gedacht. Mehreinnahmen dürfen sie behalten.

Ehrenamt wird gefördert 

In die Projektkalkulation dürfen auch die Ausgaben für mit dem Projekt verbundene ehrenamtliche Tätigkeiten eingehen. Klingt buchhalterisch spröde, hat aber den großen Vorteil, dass auch diese Kosten als Eigenanteil bei der Finanzierung anerkannt werden.
Wie gesagte – die Vereinfachung dienst der Kunst. Schön wäre, wenn so etwas auch mal der Wirtschaft dienen könnte.

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