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Finanzierung > Gastbeitrag

Innovationsförderung für den Mittelstand

Um Innovationen zu schaffen, müssen Unternehmen erst einmal in Forschung und Entwicklung investieren. Auf Basis eines neuen Gesetzes winkt nun eine staatliche Förderung.

Für mittelständische Unternehmen ist Innovation der wichtigste Faktor für die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Doch eine Herausforderung ist dabei regelmäßig mit großen Hürden verbunden: der finanzielle Aufwand für Forschung und Entwicklung (F&E). Das hat auch der Bund verstanden und daher das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung" verabschiedet – kurz Forschungszulagengesetz (FZulG). Auf Basis dieses Gesetzes können Unternehmen in Deutschland Innovationsprojekte, die nach dem 1. Januar 2020 gestartet sind, staatlich fördern lassen, auch rückwirkend. Das FZulG unterscheidet sich dabei in etlichen Bereichen von anderen Möglichkeiten zur Innovationsförderung.

Gesetzlicher Anspruch

Die beiden wichtigsten Unterschiede zu anderen Programmen sind der rechtliche Anspruch auf Förderung, den Unternehmen erwerben können, und dass die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht gedeckelt ist. Es findet somit kein Wettbewerb zwischen Antragstellern um die Verteilung der Fördergelder statt. Stattdessen ist die individuell mögliche Unterstützung begrenzt auf eine Million Euro pro Jahr und Unternehmensgruppe (alle Mutter- und Tochter-Gesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 50 Prozent). Gefördert werden dabei Personalkosten im Bereich F&E von bis zu 25 Prozent im eigenen Unternehmen, bei Fremdaufträgen liegt der Wert bei maximal 15 Prozent.

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nicht als direkte Transferleistung, sondern über die Verrechnung mit der Steuerlast der Unternehmensgruppe. Erhält sie beispielsweise 150.000 Euro Fördermittel und hat 200.000 Euro ans Finanzamt zu zahlen, muss sie lediglich die Differenz von 50.000 Euro an Steuern begleichen. Liegt die Steuerlast bei gleicher Fördersumme bei 100.000 Euro, erhält die Gruppe 50.000 Euro als Steuererstattung.

Doch wie kommen Unternehmen an diese Förderung?

Das FZulG definiert ein zweistufiges Vorgehen: Im ersten Schritt analysieren technische Experten das potenziell förderfähige Projekt und bewerten dieses hinsichtlich seiner Innovationsfähigkeit. Positives Resultat ist dann der Forschungszulagenbescheid. Im zweiten Schritt bildet dieses Zertifikat die Grundlage für die Zuteilung der Fördermittel durch das Finanzamt. Zur Vorbereitung der technischen Prüfung muss besonders auf die Ausarbeitung des Antrags geachtet werden, denn die Experten müssen mit einem maximal 4.000 Zeichen langen Antrag von der Förderfähigkeit überzeugt werden (etwa zwei DIN-A4-Seiten). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das VDI Technologiezentrum, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt und die AIF Projekt GmbH mit dieser technischen Überprüfung beauftragt.

Sind deren Experten von der Innovation überzeugt, erhält der Antragssteller ein Zertifikat, das die Förderfähigkeit dem Grunde nach bescheinigt. Da die Bewertung der Förderfähigkeit durch ausgewiesene Technologieexperten erfolgt, ist es ratsam, vor der Antragsstellung eine Kooperation mit einer spezialisierten Unternehmensberatung wie Ayming zu suchen, um die Wahrscheinlichkeit für einen positiven Bescheid der Experten drastisch zu erhöhen. Schließlich erhält der Antragsteller in der Folge einen rechtlichen Anspruch auf die Forschungszulage.

Gefördert werden können die Grundlagenforschung, die industrielle Forschung und die experimentelle Entwicklung. Der Gesetzgeber hat dabei das FZulG nicht auf einzelne Branchen begrenzt. Auch Projekte wie Digitalisierung, Prozessoptimierung oder Industrie 4.0 markieren förderfähige Innovationen. Diese können – und auch das ist ein Unterschied zu fast allen anderen Förderprogrammen – zudem im Nachhinein Förderung erhalten, sofern das Projekt nach dem 1. Januar 2020 begonnen hat.

Doch eines darf auf keinen Fall vergessen werden: Damit die Förderung nicht zurückgezahlt werden muss, beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung, ist eine genaue Dokumentation des gesamten Prozesses unverzichtbar. Das beginnt bei der Analyse der Innovation über die Anträge bei den Partnern des Forschungsministeriums, der Quantifizierung der förderfähigen Volumina und reicht bis zur Auszahlung durch das Finanzamt. Daher ist es ratsam, externe Berater hinzuzuziehen, um die Vollständigkeit der Dokumentation zu gewährleisten.

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