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Finanzierung > Corona-Krise

Insolvenz als Alternative zu KfW-Hilfskrediten

Einige Insolvenzverwalter behaupten, dass für Unternehmen eine Insolvenz in der Corona-Krise mitunter besser sei, als staatliche Hilfskredite in Anspruch zu nehmen. Ralf Bornemann ist einer von ihnen. Im Interview erklärt der Rechtsanwalt, wie er zu dieser These kommt.

Herr Bornemann, Sie vertreten die Ansicht, dass für einige Unternehmen eine Insolvenz in Eigenverwaltung die bessere Alternative zu KfW-Krediten ist. Für welche Firmen gilt das Ihrer Meinung nach?

Die mittelständischen Unternehmen bekommen derzeit – bis auf ein paar Ausnahmen – bei den Hilfen vom Staat nichts geschenkt. Die KfW-Kredite müssen verzinst zurückgezahlt werden. Bei den Schnellkrediten sind das beispielsweise drei Prozent pro Jahr. Diese Verzinsung müssen Unternehmen erst einmal erwirtschaften können. Und auch die Steuerstundungen sind eben nur Stundungen und keine Geschenke, wenn man von der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie absieht.

Für Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise wirtschaftliche Probleme hatten, aber noch nicht insolvenzreif waren, kann eine Insolvenz in Eigenverwaltung daher die bessere Option im Vergleich zu den KfW-Krediten sein. Sie haben dann die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Sanierung von ihren Altlasten zu befreien. Wer schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie insolvenzreif war, hat sowieso keine Wahl. Für diese Firmen gilt trotz Änderungen im Insolvenzrecht weiter die Pflicht zur Insolvenzantragstellung.

Eine Insolvenz bringt allerdings eine Reihe von Problemen mit sich, zum Beispiel einen Reputationsverlust in der Öffentlichkeit.

Ich glaube nicht, dass das so ist. Es herrscht derzeit ein großes Verständnis dafür, wenn Unternehmen wegen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Krise geraten. Von den Auswirkungen des Virus sind so viele Branchen und Unternehmen betroffen, dass niemand mit dem Finger auf einzelne Firmen zeigt, die jetzt Insolvenz anmelden müssen.

 

Wie sieht es mit den Kunden und Lieferanten aus? Diese könnten sich von einem Unternehmen, das insolvent ist, abwenden.

Das hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Nicht alle Geschäftspartner können von heute auf morgen wechseln. Oftmals bestehen langfristige Verträge. Wenn die Beziehung bis dahin gut war und das Unternehmen zeigt, dass es auch während des Insolvenzverfahrens liefern kann und bestellte Waren bezahlt, werden die Geschäftspartner sich vermutlich nicht abwenden. Bei den Firmen, mit denen keine langfristigen und gefestigten Liefer- und Leistungsbeziehungen bestehen, wird sich hingegen möglicherweise der ein oder andere abwenden.

 

Die Anzahl erfolgreicher Sanierungen während eines Insolvenzverfahrens war in der Vergangenheit sehr gering. Glauben Sie, dass das jetzt anders ist?

Ja, weil die Unternehmen, die wegen des Coronavirus einen Insolvenzantrag stellen, ein prinzipiell funktionierendes Geschäftsmodell haben. Wenn sie sich während der Insolvenz an den Punkten restrukturieren, an denen es in der Vergangenheit Probleme gab und zudem dann noch die Pandemie irgendwann vorbei ist, haben diese Unternehmen gute Erfolgsaussichten.

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen für die Insolvenz in Eigenverwaltung erfüllen?

Die Geschäftsführung muss im Wesentlichen das Gericht davon überzeugen können, dass sie zuverlässig ist und die ausreichenden Kompetenzen hat, um zu wissen, an welche Regeln sich das Unternehmen während der Insolvenz halten muss – zum Beispiel bestimmte Gläubiger in den Zahlungen zu bevorzugen. Da hilft es durchaus, wenn sich die Geschäftsführung vor und während der Insolvenz beraten lässt. 

Den Entschluss für eine Insolvenz wird keinem Unternehmer leichtfallen. Was raten Sie, woran sollte sich der Geschäftsführer bei seiner Entscheidung orientieren?

Das Wichtigste ist, ehrlich gegenüber sich selbst zu sein. Es bringt einem gar nichts, wenn man die finanziellen Probleme seines Unternehmens ignoriert oder kleinredet. Im Gegenteil, im schlimmsten Fall macht man sich dann sogar haftbar und strafbar. Um ein realistisches Bild zu erhalten, kann es sinnvoll sein, sich mit jemandem auszutauschen, der nicht zum Unternehmen gehört und daher einen Blick von außen hat. Deshalb sieht die Insolvenz in Eigenverwaltung auch vor, dass ein Sanierungsberater den Prozess begleitet.

 

Sinnvoll ist es, mehrere Prognosen zu erstellen – sozusagen einen Best Case und einen Worst Case. Bei diesen Gedankenspielen sollte man sich unter anderem anschauen, wie stark man von einzelnen Kunden, Lieferanten und Auslandsmärkten abhängig ist und wie man deren Lage für die Zukunft einschätzt. Wenn man mit Blick auf die Ergebnisse feststellt, dass größere wirtschaftliche Probleme langfristig wahrscheinlich sind, sollte man eine Insolvenz in Eigenverwaltung zumindest in Betracht ziehen.

Wer insolvent ist, hat keinen Anspruch auf die KfW-Kredite. Sollte es noch eine zweite Infektionswelle mit gravierenden Auswirkungen auf die Wirtschaft geben, ständen diese Unternehmen dann im Regen.

Ja, aber da die Unternehmen, die sich jetzt mit einer Insolvenz auseinandersetzen sollten, sowieso schon in einer finanziellen Schieflage sind, hätten sie auch ohne eine angemeldete Insolvenz große Probleme – etwa dabei, die Kredite der KfW zurückzuzahlen. Sollte es also tatsächlich zu einer zweiten größeren Infektionswelle kommen, werden wir vermutlich auch eine größere Insolvenzwelle im Mittelstand erleben.

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