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Finanzierung > Krisengelder

Corona-Hilfen der Bundesregierung: Es wird besser - etwas

Welche Hilfen Unternehmer aktuell kennen sollten und wann Sie mit den Geldern rechnen können. Ein Überblick.

Die Corona-Krise wird nicht so schnell enden. So viel ist sicher. Nicht sicher ist für viele Klein- und Mittelständler sowie Soloselbstständige, wann sie mit welcher staatlichen Hilfe für ihre coronabedingten Verluste rechnen können und welche zinsgünstigen Kreditangebote die KfW jetzt macht. Ein aktueller Überblick. (Stand Februar 2021)

Soloselbstständige: Seit dem 16. Februar 2021 können Soloselbstständige die Neustarthilfe beantragen und einmalig einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro erhalten. Unterstützt werden Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch stark von der Corona-Krise betroffen sind. Mehr dazu hier.

Überbrückungshilfe III: Jetzt fließen für die Überbrückungshilfe III die ersten Abschlagszahlungen an Unternehmen. Möglich sind Abschlagszahlungen von 100.000 Euro pro Fördermonat für insgesamt vier Monate. Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Geld der Überbrückungshilfe III schneller bei den Unternehmen ankommt.

Die Überbrückungshilfe III wurde erweitert, um den Bedingungen im Kulturbetrieb Rechnung zu tragen. Mit der Neustarthilfe können nun auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, sogenannte „freie“ Schauspielerinnen und Schauspieler, Hilfen von bis zu 7.500 Euro beantragen.

Der Antrag dazu kann über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, erhalten so für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder ab März können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starteten am 15. Februar 2021.

November-/Dezemberhilfe: Das Bundeswirtschaftsministerium hat Verbesserungen bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember vorgelegt. Der neue EU-Rahmen eröffnet den Unternehmen neue Spielräume bei der Beantragung der November- und Dezemberhilfe und erlaubt ein umfassendes Wahlrecht. Mehr dazu hier.

Überbrückungshilfe II: Unternehmen können bei der Überbrückungshilfe II flexibler agieren. Die erweiterten Beihilferegelungen der Europäischen Kommission ermöglichen es, dass Unternehmen bei der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe II unter bestimmten Voraussetzungen keine Verluste nachweisen müssen. Mehr dazu hier.

Kredite über die KfW: Unternehmen, Selbstständiger und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, können wieder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsgünstige Kredite bekommen. Hier geht es zum virtuellen Förderassistenten.

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, KfW

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