Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
Finanzierung > Steuern

„Personengesellschaften sind noch immer im Nachteil“

Kein großer steuerlicher Wurf, aber manch sinnvolle Hilfe - so sieht der Steuer-Experte Sven Christian Gläser die Steuergesetzgebung 2023 aus Sicht von KMUs. Auf diese Änderungen sollten Unternehmer achten.

Herr Gläser, 2023 wird aus Sicht von Unternehmen kaum leichter werden als die vergangenen zwei Jahre. Wie sehr kommt der Staat Betrieben bei den Steuern entgegen?

Große Würfe sehe ich in den Änderungen zwar noch nicht, aber viele Unterstützungsmaßnahmen aus den Corona-Jahren werden fortgeführt. Ein wichtiger Punkt für Unternehmen ist etwa die Verlängerung der Reinvestitionsfristen für gebildete Ersatzbeschaffungsrücklagen bis Ende 2023. Das vereinfacht ihnen Investitionen. Auch der steuerliche Verlustrücktrag wurde auf zwei Jahre verlängert. Das glättet die steuerliche Belastungssituation der Unternehmen. Der bürokratische Aufwand zum Beispiel bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird gesenkt.

 

Wo sollte der Staat aus Sicht kleiner und mittlerer Unternehmen noch dringend nachbessern - unabhängig von aktuellen Krisen?

Die meisten KMUs sind weiterhin Personengesellschaften. Damit haben ihre Gesellschafter und Eigentümer gegenüber einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft noch immer den Nachteil, dass Gewinne ihrem individuellen Einkommensteuersatz unterliegen und nicht einer Belastung von nur 25 Prozent wie bei einer GmbH. Beim Spitzensteuersatz sind das bis zu 45 Prozent. Zwar können die Unternehmen eine Thesaurierungsbegünstigung in Anspruch nehmen. Aber die ist in der Praxis viel zu komplex und steht zudem der Umstrukturierung einer Personengesellschaft entgegen. Denn dann müssen schlagartig womöglich hohe Steuern nachgezahlt werden. An dieser Schieflage hat der Gesetzgeber leider immer noch nichts verbessert. 

 

Gibt es gar keine Alternative? Haben Sie Tipps?

Doch, aber die macht es den Betrieben auch nicht einfacher. Mit dem sog. Optionsmodell können sich Personengesellschaften zwar steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln lassen. Aber das ist nur möglich, wenn die mit der regulären Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft verbundenen steuerlichen Nachteile in Kauf genommen werden. Dann kann man aber auch gleich den Weg eines echten Rechtsformwechsels gehen und sich die mit dem Optionsmodell verbundene hohe Komplexität sparen. Das ist auch der Grund, warum hiervon in der Praxis kaum Gebrauch gemacht wird. Aus meiner Sicht muss die steuerliche Belastung von Personengesellschaften unbedingt an diejenige von Kapitalgesellschaften angeglichen werden, indem ein praxistaugliches, attraktives Thesaurierungsmodell geschaffen wird.

 

Wie sehen Sie die Vorgaben zur Gewerbesteuer?

Bei Personengesellschaften zahlt das Unternehmen die Gewerbesteuer, nicht die Gesellschafter oder der Eigentümer. Das bedeutet faktisch, dass diese Summe noch zu deren Einkommensteuer obendrauf kommt. Gewerbesteuern lassen sich zwar bis zu einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 Prozent auf die Einkommensteuer anrechnen. Aber vor allem in Großstädten liegt dieser Satz oftmals weit unterhalb des Hebesatzes, der je nach Gemeinde bis zu 500 Prozent und darüber hinaus reicht. Dieser Anrechnungsüberhang kommt dann noch zur Einkommensteuer hinzu. Auch hier müsste der Gesetzgeber nachbessern, um KMUs zu entlasten. Die Gewerbesteuer sollte am besten komplett anrechenbar sein, mindestens aber bis zu 470 oder 480 Prozent. Das wäre praktikabel umsetzbar und wäre ein Beitrag zur gleichmäßigen Steuerbelastung von Personengesellschaften und Körperschaften.


Welches bürokratische Problem sollte aus Ihrer Sicht schleunigst gelöst werden?

Noch immer werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge materiell und verfahrensmäßig unterschiedlich behandelt. Die Lohnsteuer ist zum 10. des Folgemonats fällig, die Sozialversicherungsbeiträge aber zum drittletzten Arbeitstag des Vormonats. Durch weitestgehende Gleichbehandlung ließe sich hier der administrative Aufwand mit einfachen Mitteln erheblich erleichtern.

Ähnliche Artikel