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Recht und Steuern > Übersicht

Urlaub und Arbeitsrecht: Das müssen Mittelständler wissen

Wie viel Urlaub muss ein Unternehmen seinen Mitarbeitern gewähren? Und wer darf entscheiden, wann der Urlaub genommen wird? „Markt und Mittelstand“ beantwortet die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen – und klärt, was diese in der Praxis bedeuten.

Zu den Aufgaben einer Führungskraft gehört es, den Urlaub der Mitarbeiter zu koordinieren. Schließlich soll das Geschäft – wenn es nicht gerade Betriebsferien gibt und mehr oder minder das gesamte Unternehmen abwesend ist – reibungslos weiterlaufen.

Immer wieder gibt es aber Streit um den Urlaub. Das Thema dürfte (neben Kündigungen) zu den Bereichen des Arbeitsrechts gehören, zu denen am meisten vor deutschen Gerichten gestritten wird. Unsere Übersicht soll dabei helfen, die wichtigsten Fragen zu beantworten – und mit Tipps und Informationen die Urlaubsplanung möglichst fair und ökonomisch zu gestalten.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Wie viele Urlaubstage haben die Mitarbeiter?

Paragraf 3 des Bundesurlaubsgesetzes regelt, dass jedem Arbeitnehmer prinzipiell 24 Werktage zustehen. Weil dabei der Samstag als Werktag mitgerechnet ist, bedeutet das effektiv einen Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen. In den meisten Tarif- beziehungsweise Arbeitsverträgen ist aber eine höhere Zahl festgelegt. Typisch sind zwischen 27 und 32 Urlaubstage, laut einer Studie von Compensation Partner liegt der bundesweite Durchschnitt bei 28,9 Tagen Urlaub im Jahr. Interessant dabei: Je größer das Unternehmen ist, desto mehr Urlaub gibt es.

Im internationalen Vergleich liegt Deutschland in Sachen gesetzlicher Urlaubsanspruch im Mittelfeld. In etlichen europäischen Ländern haben Arbeitnehmer einen höheren gesetzlichen Urlaubsanspruch. In den USA und Kanada sind dagegen oft nur 10 bis 15 Urlaubstage pro Jahr und Arbeitnehmer vorgesehen.

Übrigens: Das Arbeitsrecht verbietet es in der Regel, älteren Arbeitgebern nur aufgrund ihres Alters einen höheren Urlaubsanspruch zu gewähren – eine Praxis, die im Ausland weitverbreitet ist und es auch in Deutschland einmal war. Stattdessen verknüpfen manche Unternehmen hierzulande die Zahl der Urlaubstage ihrer Mitarbeiter mit der Länge ihrer Betriebszugehörigkeit. 

Feiertage und Brückentage

Zu den Urlaubstagen, die in aller Regel mehr oder minder frei oder nach Absprache im Jahr verteilt werden können, kommen die Feiertage. Je nach Bundesland sind es in Deutschland 10 bis 13 Feiertage – in Augsburg sogar 14 –, wobei jeweils ein Teil davon „arbeitgeberfreundlich“ auf einen Sonntag fällt.

Vor allem die frühsommerlichen Feiertage wie Christi Himmelfahrt und Fronleichnam fallen im Gegensatz dazu so, dass sie mitten in der Woche – in diesem Fall immer auf einem Donnerstag – liegen. So entstehen die sogenannten Brückentage, an denen sich Mitarbeiter mit nur einem Urlaubstag ein viertägiges Wochenende sichern können. Entsprechend beliebt – und damit umkämpft und streitanfällig – sind diese Urlaubstage. Je nach Sichtweise ist es dann auch eine gute oder eine schlechte Nachricht, dass es 2020 fast keine Brückentage gibt, wie unsere Übersicht zeigt.

Und dann gibt es noch mehr oder weniger offizielle Feiertage: Viele Unternehmen im Rheinland, also in den Karnevalshochburgen Düsseldorf, Köln und Mainz, „schenken“ ihren Mitarbeiter einen freien Rosenmontag – der auch dort kein offizieller gesetzlicher Feiertag ist, an dem aber an geregeltes Arbeiten zumeist nicht zu denken ist. Und auch der 24. Dezember (Heiligabend) und der 31. Dezember (Silvester) sind offiziell keine Feiertage – werden von den meisten Unternehmen aber dennoch freigegeben. 

Bei Streit um Urlaubstage: Wer hat ein Vorrecht?

Dass Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern gern während der Schulferien Urlaub bekommen wollen, ist verständlich – ein Vorrecht haben sie arbeitsrechtlich aber nicht. Allerdings sollten Arbeitgeber bzw. Führungskräfte bei einer Abwägung in solchen Streitfällen – denn auf eine Abwägung kommt es am Ende an – Kinder oder zu pflegende Angehörige berücksichtigen. Genauso kann auch eine Rolle spielen, wer schon im Vorjahr während der Ferien Urlaub bekommen hatte und wer nicht.

Entscheidend ist auch nicht, wer zuerst den Urlaub beantragt hat – wobei einmal genehmigter Urlaub nicht oder nur sehr schwer gestrichen werden kann.

Übrigens ist es grundsätzlich erst einmal irrelevant, wofür der Urlaub genommen wird. Auch wenn ein Mitarbeiter einen Tag Urlaub haben will, um etwa zu demonstrieren, hat er darauf einen Anspruch – wenn keine Gründe dagegen sprechen.

Im Urlaub: Abschalten oder erreichbar bleiben?

Mehr als zwei von drei Mitarbeitern, das zeigte 2019 eine Bitkom-Studie, sind auch im Urlaub prinzipiell erreichbar.

Das heißt aber auch: Ein Drittel schafft es zumindest potentiell, komplett abzuschalten. Das aber erfordert Vorbereitungen. Vor allem sollte ein Vertreter bestimmt, gebrieft und auch per Abwesenheitsnotiz kommuniziert werden. Doch Vorsicht: bei der Abwesenheitsnotiz schleichen sich manchmal Fehler ein, wie ein falscher Tonfall, die Mitarbeiter unbedingt vermeiden sollten. 

Davon profitiert auch der Arbeitgeber. Denn der darf aus Sicht des Arbeitsrechts nur in absoluten Ausnahmefällen von seinen Mitarbeitern verlangen, den Urlaub abzubrechen und zur Arbeit zurückzukommen – selbst wenn der Urlaub noch gar nicht angetreten ist.

Betriebsurlaub: Darf der Arbeitgeber den Urlaub festlegen?

Prinzipiell ist es dem Arbeitgeber mit gewissen Grenzen erlaubt, Betriebsurlaub anzuordnen – so dies nicht durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen ausgeschlossen ist. Die wichtigste Regel ist dabei: Der Betriebsurlaub muss begründet sein – etwa weil auch die Mehrzahl der Kunden Urlaub macht.

Resturlaub zum Jahreswechsel: Wann verfällt der Urlaub?

Gerade in sowieso chronisch unterbesetzen Unternehmen – sowie in schlecht organisierten – bleiben am Ende des Jahres vor allem die engagierten Mitarbeiter auf ihrem Urlaubsanspruch sitzen. Prinzipiell verfällt der Resturlaub zum Jahreswechsel – es sei denn der Mitarbeiter kann geltend machen, dass es ihm einfach nicht möglich war, diesen zu nehmen. Er hat dann die Möglichkeit, in den Monaten Januar bis März den restlichen Urlaub aus dem Vorjahr zu nehmen.

(Unverschuldet) Längerer Urlaub: Was tun bei Streik oder Unwetter?

Piloten streiken regelmäßig und Überschwemmungen oder schwere Stürme können verhindern, dass man im Urlaubsland länger als geplant festsitzt. Was ist hier arbeitsrechtlich geboten? „Fällt die geplante Verbindung aus, muss der Mitarbeiter eine Alternative suchen“, sagt Arbeitsrechtler Constantin von Köckritz. Vor allem sollte er seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren – sonst drohen ihm Abmahnung und Kündigung.

Betriebliche Sozialleistungen: Wer hat Anrecht auf Urlaubsgeld?

Ein Familienurlaub mit den Kindern kann ganz schön ins Geld gehen. Daher zahlen einige Arbeitgeber ihren Angestellten Urlaubsgeld. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer in Deutschland aber nicht. Daher erhalten vor allem Angestellte in Unternehmen mit einem Tarifvertrag zusätzliches Geld für die Reisekasse. In den meisten Tarifverträgen verpflichten sich die Unternehmen dazu, Urlaubsgeld auszuzahlen. Dessen Höhe kann beträchtlich schwanken – je nach Branche zwischen 155 und 2.450 Euro. 

Der Artikel wurde am 12. Juni 2019 erstellt und zuletzt am 7. November 2019 aktualisiert.

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