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Finanzierung > Unternehmenskredite

Wann lassen sich Bearbeitungsentgelte zurückfordern?

Unter bestimmten Bedingungen können Unternehmen von ihrer Bank die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen. Worauf Firmen achten müssen, damit ihre Ansprüche nicht verjähren, erklärt Rechtsanwalt Peter Harabasz.

Herr Harabasz, etliche Banken haben in der Vergangenheit "Bearbeitungsentgelte" für Unternehmenskredite verlangt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Praxis für unzulässig erklärt. Worum ging es in dem konkreten Fall?
Der Kläger in dem vom BGH entschiedenen Fall ist ein Immobilienprojektentwickler. Um seine Geschäfte zu finanzieren, hatte er drei Bankkredite aufgenommen. In allen drei Verträgen war ein „Bearbeitungsentgelt für Vertragsschluss“, jeweils 10.000 Euro. Dieses Geld verlangte der Kläger von der Bank zurück – mit der Begründung, dass eine solche Entgeltklausel eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) darstelle. Der Bundesgerichtshof ist dieser Auffassung gefolgt und hat ihm auf ganzer Linie Recht gegeben.

Was folgt aus dem Urteil für andere Unternehmen: Unter welchen Voraussetzungen sind Bearbeitungsentgelte unzulässig?
Grundsätzlich ist der Fall auf alle anderen Firmenkredite übertragbar. Wichtig ist: Bei der Klausel, auf deren Grundlage das Bearbeitungsentgelt erhoben wurde, muss es sich um AGB im rechtlichen Sinne handeln. Das heißt nicht, dass sie auch in den  angehefteten  AGBs der Bank stehen muss. Unter bestimmten Voraussetzungen genügt es, wenn sie irgendwo im Vertrag selbst erwähnt wird.  

Wie hoch sind diese Entgelte eigentlich?
Die von den Banken erhobenen Bearbeitungsgebühren belaufen sich in der Regel auf 1 Prozent der Nettodarlehenssumme. Bei einem Kredit von 10 Millionen Euro sind das stolze 100.000 Euro.

Woran können Unternehmen erkennen, dass sie unzulässige Bearbeitungsgebühren bezahlt haben?
Unternehmen sollten ihre Kreditunterlagen genau durchforsten. Wenn sie dabei auf Begriffe wie „Abschlussgebühr“, „Bearbeitungsprovision“ oder „Kreditbearbeitungsgebühr“ stoßen, könnte das auf unzulässige Entgelte hinweisen.

Was sollten Mittelständler tun, wenn sie glauben, sie hätten unzulässige Bearbeitungsentgelte bezahlt?
Vor allem dürfen sie nicht zu lange warten. Denn ihre Ansprüche verjähren nach 3 Jahren. Das heißt konkret: Heute können nur noch Entgelte zurückgefordert werden, die in den Jahren 2018, 2017, 2016 und 2015 an die Bank gezahlt wurden.

Reicht es Ihrer Erfahrung nach, die Bank um Erstattung zu bitten - oder sollte man gleich mit dem Anwalt drohen? 
Eine Kontaktaufnahme mit der Bank ist auf jeden Fall zu empfehlen. Die wenigsten Banken werden die Gebühr jedoch freiwillig zurückzahlen. Deswegen sollten Unternehmen ihre Ansprüche aktiv verfolgen – gegebenenfalls auch mit Hilfe eines Anwalts. Übrigens: Auch diese sogenannten Rechtsverfolgungskosten können von der Bank zurückverlangt werden.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, mit den Rückforderungen Erfolg zu haben?
Sehr hoch. Der BGH hat sich in seinen Urteilen klar und deutlich positioniert. Insofern halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass man in berechtigten Fällen sein Geld zurückbekommt.

Peter Harabasz ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und hat sich auf Banken-, Versicherungs- sowie Franchiserecht spezialisiert.

 

 

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