Vertragswortlaut hin oder her: ohne unternehmerisches Risiko keine „freie Mitarbeit“
Auch wenn „freie Mitarbeit“ vereinbart ist, kann tatsächlich ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegen.
Das Thema Scheinselbstständigkeit bleibt für Unternehmen brisant. Das LSG Baden-Württemberg hat nun noch einmal klargestellt: Auch wenn „freie Mitarbeit“ vereinbart ist, kann eine abhängige Beschäftigung vorliegen.