„Beschäftigte haben Anspruch auf Entschädigung“
Betriebe ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich darauf einstellen, im Fall von ungleicher Bezahlung bestraft zu werden.
Betriebe ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich darauf einstellen, im Fall von ungleicher Bezahlung bestraft zu werden. Ursula Neuhoff, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partner bei Flick Gocke Schaumburg gibt Rat.