Beleidigungen in privater Chat-Gruppe können Kündigungsgrund sein
Wer in einer privaten Chatgruppe Kollegen und Vorgesetzte massiv beleidigt, riskiert nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts die Kündigung.
Wer in einer privaten Chatgruppe Kollegen und Vorgesetzte massiv beleidigt, riskiert die Kündigung. Auf die Vertraulichkeit des Chats können sich Beschäftigte nur im Ausnahmefall berufen, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.