Kinderbetreuung begründet nicht unbedingten Anspruch auf günstige Arbeitszeiten
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hatte darüber zu entscheiden, ob Beschäftigte mit Kindern Anspruch auf betreuungsfreundliche Arbeitszeiten haben.
Beruf und Kinderbetreuung sind oft schwer miteinander zu vereinbaren. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte zu entscheiden, inwiefern Beschäftigte mit Kindern Anspruch auf betreuungsfreundliche Arbeitszeiten haben.