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Technologie > Gastbeitrag

Wie Mittelständler die NIS2-Richtlinie meistern – Digitale Schließsysteme als Sicherheitsbooster

| Miriem Ajouri | Lesezeit: 2 Min.

NIS2 fordert mehr Cyber- und Gebäudeschutz. Vernetzte Schließsysteme helfen Betrieben, Sicherheit und Compliance zu vereinen.

Sicherheit - Schloß
Digitale Schließsysteme wie eCLIQ erhöhen Sicherheit und Compliance – ein Schlüsselbaustein für NIS2-konforme Unternehmen. (Foto: ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH)

Zutritt per Chip, Schutz per Gesetz: NIS2 als Chance für den Mittelstand

von Gastautorin Miriem Ajouri für Markt und Mittelstand

Für viele mittelständische Unternehmen wird die Planung von Schließanlagen und die Umsetzung moderner Sicherheitskonzepte zunehmend komplexer: Neue Sicherheitsanforderungen, gesetzliche Vorgaben und eine Vielzahl technischer Optionen erschweren die Entscheidung für ein geeignetes System.  

De Facto gibt es eine „beste“ Lösung nicht – doch elektronische und digitale Schließsysteme bieten gegenüber rein mechanischen deutliche Vorteile. Sie ermöglichen eine zentrale Verwaltung, hohe Manipulationssicherheit und eine flexible Zugangsrechteregelung. So lassen sich unterschiedliche Unternehmensbereiche, Standorte oder Abteilungen in einer einzigen Gesamtschließlösung zusammenführen, die sich bei änderndem Bedarf genauso schnell wie unkompliziert anpassen lässt. Ob Mitarbeiter, Dienstleister oder Besucher – moderne elektronische Schließanlagen wie etwa das eCLIQ-System erlauben zeitlich oder räumlich begrenzten Zutritt, beim Verlust des entsprechenden elektronischen Schlüssels wird dieser einfach gesperrt – ein kostspieliger Austausch der Schließtechnik, wie es bei mechanischen Anlagen oftmals der Fall ist, entfällt. 

Digitale Zutrittsmedien wie Karten oder Smartphones erhöhen zudem Komfort und Sicherheit: Sie trennen sensible Unternehmensbereiche klar vom Publikumsverkehr, ohne Arbeitsabläufe zu behindern. Gleichzeitig unterstützen vernetzte Systeme die Einhaltung neuer EU-Vorgaben wie der NIS2-Richtlinie oder dem KRITIS-Dachgesetz, die auch für Teile der mittelständischen Wirtschaft und Industrie relevant werden. Damit erfüllen Unternehmen nicht nur aktuelle Compliance-Anforderungen, sondern sichern langfristig auch ihre Infrastruktur und Daten. 

Das Whitepaper „Entscheidungsgrundlagen für elektronische Schließanlagen“ von ASSA ABLOY liefert in diesem Kontext eine strukturierte Entscheidungshilfe – mit Bewertungsmatrix, Checklisten und praxisnahen Tipps zur Auswahl eines passenden Systems. So können Betriebe fundierte Investitionsentscheidungen treffen, die Sicherheit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit gleichermaßen gewährleisten.  

 

Die Autorin

Miriem Ajouri ist seit 2018 bei der ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH tätig. Als Business Development Managerin Industry berät sie Industrieunternehmen zu Zutrittslösungen, Sicherheitsrichtlinien und branchenspezifischen Anforderungen. 

 

Faktenbox: NIS2 und digitale Schließsysteme im Mittelstand

Thema:

  • EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security) verpflichtet künftig auch viele mittelständische Unternehmen, ihre IT- und Zugangssicherheit zu stärken.

Herausforderung:

  • Komplexe Sicherheitsplanung durch neue EU-Vorgaben und technologische Vielfalt

  • Hoher Aufwand bei mechanischen Schließsystemen (Schlüsselverlust, Austauschkosten)

  • Wachsende Anforderungen an Compliance und Datenschutz

Lösung:

  • Einsatz elektronischer und digitaler Schließsysteme (z. B. eCLIQ von ASSA ABLOY)

  • Zentrale Verwaltung von Zutrittsrechten für Mitarbeiter, Dienstleister, Besucher

  • Flexible Anpassung an organisatorische Veränderungen

  • Sperrung verlorener Schlüssel ohne Hardwaretausch

  • Integration von Smartphones und Zugangskarten als Zutrittsmedien

 

Gesetzlicher Rahmen - NIS2-Richtlinie (EU)

  • Offizieller Name: Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau.

  • Inkrafttreten: 16. Januar 2023.

  • Geschätzt rund 30.000 betroffene Unternehmen in Deutschland.

  • Umsetzungsfrist in nationales Recht: 18. Oktober 2024.

  • Ziel: Einheitliche europäische Standards für Cybersicherheit, Risikomanagement und Meldepflichten.

  • Erweiterter Geltungsbereich: betrifft künftig auch mittelständische Unternehmen, die bislang nicht als „kritisch“ galten.

  • Verpflichtet Unternehmen zu Risikobewertung, Sicherheitsstrategien, Incident Response und Schulungspflichten.

  • Sanktionen: Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich.

 

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