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Patente – was Sie können und wie sie dem Mittelstand nützen

Der deutsche Mittelstand investiert viel in Forschung und Entwicklung, um durch Innovationen seine Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft zu sichern. Fast jedes Unternehmen arbeitet an neuen Technologien, verbesserten Dienstleistungen oder kreativen Designs – doch beim Thema Patentschutz ist noch viel Luft nach oben.

Jochen Kilchert ist Partner bei der Full-Service-IP-Kanzlei Meissner Bolte.

Statistiken und Jahresberichte des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zeigen: Ein Drittel aller Patentanmeldungen entfällt auf einen kleinen Kreis von Anmeldern von nur 0,3 Prozent. Dieser setzt sich aus Großunternehmen und Konzernen zusammen. Dabei ist es gerade für den Mittelstand wichtig, die eigenen Innovationen vor Nachahmung zu schützen. Plagiate, die meist qualitativ minderwertig sind, verursachen nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern beschädigen auch den Ruf des eigenen Unternehmens. Daher ist es sinnvoll, regelmäßig die Möglichkeiten einer Patentierung zu prüfen und den Patentschutz so vorteilsbringend wie möglich in die Unternehmensstrategie zu integrieren. 

„Wer nicht erfindet, verschwindet,
wer nicht patentiert, verliert.“
– Prof. Dr. Erich Häußer –
(ehem. Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes)

Patente gibt es nicht umsonst. Das muss jedem klar sein, der eine Erfindung patentieren lassen möchte. Aber es lohnt sich fast immer, das Geld in die Hand zu nehmen. Denn Patente sind einerseits dafür da, das unternehmenseigene Know-how zu schützen und andere von identischer oder ähnlicher Nachahmung abzuhalten. Andererseits sind Patente selbst Stand der Technik und verhindern, dass andere dasselbe für sich nochmal patentieren. Ohne Patente lässt sich sonst im schlimmsten Fall die selbst entwickelte Technik nicht mehr nutzen. Und wenn es einmal hart auf hart kommt, können eigene Patente als Verhandlungsmasse dienen, die man in die Waagschale werfen kann, wenn das Patent eines Marktbegleiters verletzt wurde. Selbst wenn es sich um ein „Versehen“ handelt – ohne eigene Patente hat man nichts anzubieten, mit Patenten besteht zumindest die Chance, dass Lizenzen getauscht werden können.  

Den Markt im Auge behalten

Das Erfinden allein reicht also nicht. Es ist notwendig, den Markt im Auge zu behalten und sich zu informieren, was andere Unternehmen machen. Schon früh im Entwicklungsprozess muss ein Unternehmen prüfen, welche bestehenden Patente der eigenen geplanten technischen Lösung im Weg stehen könnten. Wenn jemand anders die Erfindung oder Teile davon bereits patentiert hat, muss entweder ein anderer technischer Weg gefunden werden oder es müssen Lizenzen für die Nutzung des Patents gekauft werden. Wichtig ist, den Wettbewerb kontinuierlich zu beobachten und gegebenenfalls auch einen Weg zu finden, um bestehende Patente anzugreifen und zu vernichten. 

Ein Beispiel: Im Bereich der Medizintechnik wurde vor einigen Jahren der US-Firma Advanced Bio Prosthetic Surfaces ein europäisches Patent erteilt, das einen sehr breiten Schutz hatte. Das Patent schützte Stents, also kleine Röhrchen, die in Blutgefäße eingesetzt werden. Die auf diesem Gebiet tätigen Firmen Boston Scientific und Acandis waren der Meinung, dass das Patent zu Unrecht erteilt worden war und griffen es durch Einsprüche an. Sie hatten Erfolg: Das Patent wurde vom Europäischen Patentamt komplett widerrufen, als ob es nie bestanden hätte.

Für die eigene Patentschutzstrategie ist es zudem wichtig, fremde Patent- oder Markenverletzungen konsequent aufzudecken und zu verfolgen. Eventuell müssen dafür Produkte des Wettbewerbs auseinandergenommen und im Detail analysiert werden, um Patentrechtsverletzungen zu finden. Auch eine Recherche im Internet kann Plagiate oder Kopien zutage fördern. Und nicht zuletzt sind Branchenmessen ein Tummelplatz für mögliche Nachahmer der eigenen Marken und Produkte. Wie auch immer die Situation ist – sollte das eigene Patent von anderen Unternehmen ignoriert werden, muss man sich dagegen zur Wehr setzen und es im Zweifelsfall auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Dasselbe gilt auch für Marken, also geschützte Firmen- oder Produktkennzeichen.
 

Besonderheiten des UPC 

Nachdem am 1. Juni 2023 das neue Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) an den Start gegangen ist, gibt es für den deutschen Mittelstand einige Besonderheiten zu beachten. Ein Beispiel dafür ist eine Stärkung der Industrie, um störende europäische Patente anzugreifen und zu vernichten. Bisher ging ein zentraler Angriff nur über das Europäische Patentamt und das auch nur während einer kurzen Einspruchsfrist nach der Patenterteilung. Das UPC erlaubt jetzt einen zentralen Angriff auch nach der Einspruchsfrist. Es ist sogar möglich, störende europäische Patente in der Einspruchsfrist doppelt anzugreifen: über das Europäische Patentamt und über das UPC. Voraussetzung für einen UPC-Angriff ist, dass der Inhaber sein Patent nicht vorher aktiv der Zuständigkeit der UPC entzogen hat, was sich einfach prüfen lässt.

Diese Besonderheit hat sich ein Unternehmen im Bereich der Steuerungstechnik jetzt zunutze gemacht: Dort wurde kürzlich ein europäisches Patent für eine Kühlkettenüberwachung an einen Wettbewerber erteilt, und zwar nach Meinung des Unternehmens zu Unrecht, weil es die angebliche Erfindung schon seit Langem gibt. Stand der Technik darf und kann nicht patentiert werden. Das Unternehmen nutzte die aktuelle Situation und griff das Patent von zwei Seiten an. Es wurde sowohl ein Einspruch vor dem Europäischen Patentamt als auch eine Nichtigkeitsklage vor dem UPC erhoben. Der Patentinhaber muss sich daher nun sogar an zwei Fronten verteidigen.

Daher der Tipp: Sind potenziell gefährliche europäische Patente oder Anmeldungen beim Wettbewerb identifiziert, sollte schnell geprüft werden, ob ein Angriff auf das Patent vor dem Europäischen Patentamt oder sogar über das UPC möglich ist. Sinnvoll ist die Beratung durch eine professionelle, gemischte IP-Kanzlei, die mit Patent- und Rechtsanwälten sowohl für die Anmeldung als auch die Durchsetzung von Patenten gut aufgestellt ist und damit eine passgenaue Patentschutzstrategie entwickeln kann. 

Über den Autor:

Jochen Kilchert ist Partner bei der Full-Service-IP-Kanzlei Meissner Bolte und blickt auf über 20 Jahre Berufserfahrung als deutscher Patentanwalt sowie European Patent Attorney zurück. Seine Schwerpunkte liegen auf der Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen in allen Fragen des Markenrechts, Designrechts, Wettbewerbsrechts und besonders stark des Patentrechts. Während seiner langjährigen Präsidentschaft der Patentkommission der Union Europäischer Berater für geistiges Eigentum hat Jochen Kilchert Einfluss auf die politische Entwicklung im Bereich des europäischen Patentrechts genommen und die öffentliche Diskussion patentrechtlicher Themen mitbestimmt.

Mit einem Team aus mehr als 60 Patent- und 17 Rechtsanwält:innen deckt Meissner Bolte sämtliche Branchen ab mit Schwerpunkten in den Bereichen Automotive und Medizintechnik sowie Fachabteilungen für computerimplementierte Erfindungen sowie Chemie und Life Science.


Pressekontakt:
GCI Germany 
Philipp Schnorbus
M: +49.173.731.0373
philipp.schnorbus@gciworldwide.com
www.gcigermany.com 

 

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