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Firmen-News > Arbeitszeit wird vergeudet

Klare Regeln für Social Media am Arbeitsplatz

Firmen tolerieren die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit stillschweigend. Ein Fehler. Es braucht klare Spielregeln für die Internet-Nutzung. Ein Kommentar von Thorsten Giersch.

Der schnelle Griff zum Smartphone: Während der Arbeitszeit nutzen Millionen soziale Medien, obwohl der verboten ist.

Wer eine Lösung für den Fachkräftemangel sucht, sollte bei Social Media anfangen: Wenn wir all die Zeit, die in Betrieben und Büros während der Arbeitszeit auf Social-Media-Kanälen verbracht wird, produktiv einsetzen würden, bräuchte es wohl viele der 1,8 Millionen Stellen gar nicht mehr, die hierzulande derzeit nicht besetzt werden können. Facebook, Twitter, LinkedIn & Co. sind eine gigantische Zeitverbrennungsmaschine.

Je nach Studie verbringt der Deutsche durchschnittlich zwischen 1,5 und 2,5 Stunden pro Tag auf Social- Media-Plattformen. Ihre Nutzung macht Menschen süchtig und Social Media wird deutlich mehr während der Arbeitszeit genutzt als abends und am Wochenende, was die Firmen selbst zugeben. Da braucht es nicht viel Fantasie, sich auszurechnen, welche Ablenkung dies im Arbeitsalltag ausmacht. Und welchen Wertverlust aus Sicht der Unternehmen und der Wirtschaft.

Wer mit Anwälten spricht, kratzt sich am Kopf, warum das viele Arbeitgeber stillschweigend gestatten. Denn die juristische Lage ist eindeutig: Es gibt kein Recht des Arbeitnehmers auf eine private Nutzung des Internets während der Arbeits- zeit. Nur die private Nutzung von Social Media während der Pausen unter Verwendung privater Geräte ist unproblematisch. Der Arbeitnehmer verletzt bei einer privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit seine arbeitsvertragliche Pflicht zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung. Heißt das, dass Betriebe das Daddeln ab morgen streng ahnden sollten? Nein! Strafen bis hin zu Abmahnungen sollten die Ultima Ratio bleiben.

Aber: Betriebe sollten den weißen Elefanten im Raum viel klarer benennen, ihre Mitarbeiter sensibilisieren und Regeln aufstellen – zum Beispiel im Rahmen der Betriebsvereinbarung. Oft ist in Unternehmen gar nicht genau geregelt, ob die private Nutzung des Internets inklusive Social Media erlaubt ist oder nicht. Anwälte raten dazu, die Privatnutzung während der Arbeitszeit zu verbieten.

Allein das dürfte schon viel bringen, denn allen wird so bewusst, dass sie tatsächlich etwas Verbotenes tun. Die nächste Stufe wären technologische Lösungen: Filtersoftware auf den Dienstgeräten etwa. Und Betriebe haben auch exzellente Erfahrungen damit gemacht, wenn private Geräte abgegeben werden müssen: Die Nutzung des Firmen-Wlan ging plötzlich um mehr als 50 Prozent zurück. Das sagt einiges.

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