Weiterbeschäftigungsangebot nach fristloser Kündigung ist heikel
Eine fristlose Kündigung mit Weiterbeschäftigungsangebot kann widersprüchlich sein. Wer nicht weiterarbeitet, kann dennoch Anspruch auf Lohn haben.
Bietet ein Arbeitgeber nach einer fristlosen Kündigung eine Weiterbeschäftigung an, verhält er sich möglicherweise widersprüchlich. Das BAG sprach einem Arbeitnehmer trotz abgelehnter Weiterbeschäftigung Annahmeverzugslohn zu.