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Vergütung > Minijob

Bundesrat billigt Minijob-Reform

Ab nächsten Januar dürfen Minijobber 450 Euro ohne Steuerabzüge und Sozialabgaben verdienen. Die Anhebung der Verdienstgrenze passierte nun auch den Bundesrat.

Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte steigt ab Januar 2013 von 400 Euro auf 450 Euro. So viel dürfen Arbeitnehmer abgabefrei hinzuverdienen. Für Beschäftigte der Gleitzone steigt die Verdienstgrenze ebenfalls um 50 Euro, von 800 Euro auf 850 Euro.

Minijobs werden rentenversicherungspflichtig

Nach Kritik seitens SPD, Linkspartei und Die Grünen, dass so eine Ausweitung des Niedriglohnsektors forciert werde, passierte die Gesetzesänderung am Freitag dennoch den Bundestag. Die schwarz-gelbe Koalition begründete die Anhebung damit, dass die alte Verdienstgrenze bereits seit 2003 bestand und eine Angleichung nun erforderlich sei. Für Arbeitsverträge, die vor 2013 geschlossen wurden, gelten teilweise Übergangsregelungen. Arbeitnehmer, die in der Gleitzone bis 450 Euro beschäftigt waren, können sich bis Ende 2014 auf die frühere Gleitzonenregelung berufen.

Bislang waren Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreit, konnten jedoch auf eigenen Wunsch in die Rentenversicherung einzahlen. Auch dies wird sich ab Januar 2013 ändern: Fortan sind Minijobs automatisch rentenversicherungspflichtig, der geringfügig Entlohnte kann jedoch ausdrücklich eine Befreiung von der Versicherungspflicht verlangen.

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