Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
Vergütung > Gehalt

Tarifverträge im Mittelstand: Das spricht für die Tarifbindung

Immer weniger Unternehmen, auch im Mittelstand, sind in einem Tarifvertrag, der vor allem Gehalt und Arbeitszeiten zentral regelt. Dabei haben die branchenweiten Vereinbarungen auch für Arbeitgeber viele Vorteile, sagt Eltek-Deutschland-Geschäftsführer Volker Roßmann.

Bis zu 36 Stunden am Stück dauerte anno 1900 die Schicht eines Hafenarbeiters. Wenn ein Schiff einlief, musste es entladen werden – da gab es weder Feierabend noch Pardon. Nach dem Job warteten die Männer oft tagelang, bis sie neue Arbeit bekamen. 1907 erreichte der Deutsche Hafenarbeiter-Verband durch tarifliche Vereinbarung die Einführung des Schichtwechsels. Heute erhalten Hafenarbeiter Grundstundenlöhne, Nachtarbeitszuschläge und haben Regelarbeitszeiten.

Erst durch Tarifverträge wurden Arbeitnehmer nicht mehr ausgebeutet, sondern fair behandelt – vor allem, was Arbeitszeit und Gehalt angeht. Auf Arbeitgeberseite sorgt die Tarifbindung für einheitliche Voraussetzungen: Durch festgelegte Arbeitszeiten können Unternehmen zum Beispiel für Fachkräfte attraktiver sein, was gerade in Zeiten des Fachkräftemangels nicht zu unterschätzen ist. Und die Friedensfunktion sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht streiken dürfen, solange ein zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft ausgehandelter Tarifvertrag gilt. Trotzdem wächst bei den Unternehmen die Bindungsangst: In Westdeutschland waren 2018 laut dem IAB-Betriebspanel noch 27 Prozent aller Betriebe in einem Branchentarifvertrag, in Ostdeutschland sogar nur noch 17 Prozent. Das entspricht einem Rückgang von 21 Prozentpunkten in beiden Landesteilen seit 1996.

Rechtssicherheit bringt Freiheit

Eines der Unternehmen, die zu dieser Minderheit gehören, ist Eltek Deutschland. Das Unternehmen aus Frankfurt am Main stellt Komplettlösungen im Bereich Stromversorgung her, setzt mit gut 100 Mitarbeitern rund 50 Millionen Euro um und ist Mitglied im Arbeitgeberverband Hessenmetall. „Die Mitgliedschaft und damit verbunden die Tarifbindung bedeuten für uns vor allem einen stabilen Rechtsrahmen – dieser musste nicht mehr erfunden werden, sondern bestand schon“, sagt Geschäftsführer Volker Roßmann. Die Rechtssicherheit sowie die Beratung würden ihm die Freiheit geben, sich ums Kerngeschäft zu kümmern.

Auch der Betriebsrat und die Mitarbeiter haben mit der Gewerkschaft einen Ansprechpartner“, fügt Roßmann hinzu, der im Verband Vorstandsmitglied der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus ist. Wollen die Mitarbeiter mehr Lohn, wird der Konflikt nicht direkt im Unternehmen ausgetragen, sondern in den jeweiligen Verbänden geklärt. Außerdem könne man mit der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband für sich werben, was gerade in Zeiten des Fachkräftemangels von Vorteil sei.

Mehr Komplexität, weniger Flexibilität

Als einer der Hauptgründe für die schwindende Tarifbindung gilt, dass sich die Gewerkschaften immer mehr einmischen. So dürfen die Angestellten laut Tarifvertrag nicht länger als 35 Stunden pro Woche arbeiten, wovon der Arbeitgeber auch nur in Ausnahmefällen abweichen darf. Vor allem KMU können dadurch nicht flexibel reagieren, wenn die Auftragslage schwankt. Nun will die IG Metall die Wochenarbeitszeit sogar noch weiter verkürzen: So handelte sie in Baden-Württemberg einen individuellen Anspruch auf eine Wochenarbeitszeit von 28 Stunden aus. Den kann der Arbeitgeber nur dann verwehren, wenn bereits mehr als ein Zehntel der Belegschaft seine Arbeitszeit verkürzt hat oder für bestimmte Schlüsselqualifikationen kein unmittelbarer Ersatz greifbar ist. „Wenn die Arbeitszeit noch weiter reduziert wird, wäre das der pure Horror“, kritisiert Volker Roßmann die Pläne. Schon die jetzige 35-Stunden-Woche sei für den Betrieb und die Mitarbeiter grenzwertig. Oft werde er von Angestellten angesprochen, die gern 40 Stunden arbeiten würden, um mehr zu verdienen.

Hinzu komme, dass die Gewerkschaften die Verträge in den jüngsten Tarifrunden unnötig kompliziert gemacht hätten, meint Roßmann. Wenn sich beispielsweise jemand um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern müsse, habe der Mittelständler bisher immer Ausnahmen gemacht und eine Teilzeitregelung zugelassen. „Jetzt wird das festgeschrieben. Durch zunehmende Komplexität erweisen sich die Gewerkschaften einen Bärendienst“, kritisiert der Eltek-Geschäftsführer.

Ähnliche Artikel