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Vergütung > Mindestlohn

Mindestlohn in Kraft getreten

Der Mindestlohn ist in Kraft getreten: Heute ist der erste Arbeitstag, an dem Zeitarbeitnehmer nicht weniger als 7,89 Euro pro Stunde (alte Bundesländer), bzw. 7,01 Euro pro Stunde (neue Bundesländer) verdienen dürfen.

Der Mindestlohn ist in Kraft getreten: Heute ist der erste Arbeitstag, an dem Zeitarbeitnehmer nicht weniger als 7,89 Euro pro Stunde (alte Bundesländer), bzw. 7,01 Euro pro Stunde (neue Bundesländer) verdienen dürfen.

Am 8. Dezember letzten Jahres hatte der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Vorschlag des Bundesarbeitgeberverband für Personaldienstleister (BAP), Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der im Deutschen Gewerkschaftsbund organisierten Gewerkschaften zugestimmt.

Auch für Zeitarbeitsunternehmen aus dem Ausland gelten die Mindestlöhne. Die Untergrenze gilt bis zum 31.Oktober 2013.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Markt und Mittelstand

 

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