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400 Prozent Aufschlag

Wer Fehler macht, muss zahlen. Bisher konnten Manager auf eine besondere Haftpflicht setzen. Doch die wird zusehends unerschwinglich.

Christof Stache
© picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Christof Stache

Die schlechte Nachricht zuerst: Die Wahrscheinlichkeit, als Geschäftsführer oder Managerin für einen Fehler vom eigenen Unternehmen in Regress genommen zu werden, steigt. Denn sie haften schneller mit allem, was sie haben, für ihre Fehlentscheidungen und das bei Themen, von denen vor zehn Jahren noch keine Rede war: Menschenrechte innerhalb von Lieferketten, Whistleblower-Hotlines, missachtete ESG-Regeln, Cyberattacken, Geldwäsche. Kartellrecht, Fristversäumnis und Insolvenzverschleppung sowieso. Überall lauern Fettnäpfchen, Fallstricke oder gar regelrechte Tretminen. Es wird klar: Heute brennt die Hütte schneller. „Gerade das deutsche Versicherungsrecht ist besonders schneidig“, warnt Lukas Nazaruk. Er ist beim Versicherungsmakler Marsh verantwortlich für Financial Lines und kennt die Schwächen im Risikomanagement deutscher KMUs. „Wir hören sehr oft: Unser Unternehmen ist super aufgestellt. Dann machen wir einen Stresstest mit realen Risiken. Und es stellt sich heraus: Da müssen noch Hausaufgaben gemacht werden.“

 

Geschäftsführer und Managerinnen müssen ihr Tagewerk abarbeiten und gleichzeitig neue Risiken im Unternehmen erkennen, bewerten und verhindern. Zum Beispiel beim Sorgfaltspflichtengesetz, das von 2023 an gilt – besser bekannt als Lieferkettengesetz. Zunächst müssen nur Unternehmen mit mehr als 4000 Beschäftigten, von 2024 an auch die Firmen mit mehr als 1000 Beschäftigten sicherstellen, dass auch ihre Zulieferer die Menschenrechte einhalten. Sie müssen ein aufwendiges Risikomanagement installieren, weiterentwickeln und kontrollieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 100.000 und 800.000 Euro. Fällt das Bußgeld höher als 175.000 Euro aus, wird der Betrieb für drei Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen.

 

Tückische Cyberrisiken

Einen gewaltigen Reputationsschaden in Form eines Shitstorms können aber auch schon kleinere Unternehmen erleiden, wenn sie als vermeintliche Umweltsünder oder Kinderknechter gebrandmarkt werden. Oder Cyberrisiken. 2021 waren die globalen Angreifer produktiver als jeder deutsche Mittelständler. Im Schnitt gingen pro Tag 394.000 Angriffsvarianten an den Start – 22 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt gab es rund 144 Millionen neue Schadprogramm-Varianten, nachzulesen im Bericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Und innovative deutsche Mittelständler gelten als Leckerbissen bei Cyberkriminellen. Sollte im Betrieb etwas schieflaufen, kommen da schnell hohe Haftungssummen auf einen Geschäftsführer zu.

 

Deshalb schließen Firmen für die Topmanager eine sogenannte Directors’ and Officers’ Liability Insurance, kurz D&O, ab. Sie sichert Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer gegen Haftungsansprüche ab. Die kommen meist vom Unternehmen selbst, nämlich wenn sich der verantwortliche Manager fahrlässig schuldig gemacht hat. Diese „Innenhaftungsansprüche“ machen etwa 90 Prozent aller D&O-Schadenfälle aus. Und es wird zwischen Unternehmen, Managern und Versicherung heftig gestritten. Die einen wollen Geld vom Manager, der verweist auf die Versicherung, und die wiederum will möglichst wenig zahlen.

 

Denn sie stecken in Schwierigkeiten. Während die Beiträge 2020 um gut neun Prozent auf 335 Millionen Euro bei den Mitgliedsunternehmen im Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen, zahlten die Versicherer im gleichen Zeitraum 14 Prozent mehr aus. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen erklärt: „Unter dem Strich stehen erhebliche Verluste, die sich aus den immer größeren Haftungsrisiken für Managerinnen und Manager ergeben.“ Die Schadenquote nach Abwicklung betrug 110 Prozent – die Ausgaben überstiegen die Einnahmen also um zehn Prozent.

 

Ausgabentreiber waren vor allem Schäden bei Unternehmen im Deutschen Aktienindex (Dax) und bei Großkonzernen. Die Folge daraus bringt Experte Nazaruk so auf den Punkt: „15 ist die neue 25.“ Soll heißen: Versicherer, die bisher Risiken bis zu 25 Millionen Euro übernommen haben, verringern die Deckungssumme in neuen Verträgen auf 15 Millionen Euro. Und die Versicherer steigen vor Vertragsabschluss oder -verlängerung tiefer in die Risikostrukturen ihres Versicherungsnehmers ein. Schließlich stehen auch sie selbst in der Haftung.

„Ich erwarte einen Paradigmenwechsel beim Underwriting, der Risikoübernahme“, sagt Franz M. Held. Der Rechtsanwalt und Mitglied der Geschäftsleitung des Kölner D&O-Anbieters VOV erklärt, warum: „Die D&O muss zurück zu ihrem Kern. Aus Konkurrenzdruck haben viele Anbieter auch den Mittelständlern in den vergangenen Jahren immer neue Vertragserweiterungen angeboten. Wir müssen die Manager-Haftpflicht wieder fokussieren.“ Zum Beispiel bei der Frage: Müssen nur die Organmitglieder oder auch viele andere Führungskräfte des Unternehmens versichert werden? Helds Antwort: Nein.

 

Unterdessen steigt die Nachfrage nach persönlichen D&O-Versicherungen signifikant, berichtet Held. Anders als bei der Police des Unternehmens schließt ein Manager diese persönliche Haftpflicht nur für sich und einzig nach seinen individuellen Vorstellungen und seinem Verhandlungsgeschick ab. Chance und Risiko dieser Police: Es gibt kein Standard-Bedingungswerk für persönliche D&O-Deckungen. Zudem ist niemand verpflichtet, den Arbeitgeber über die vorhandene Haftpflicht zu informieren.

 

Ein solch persönlicher Vertrag bedeutet auch, dass er oder sie die Prämie aus eigener Tasche zahlen muss, statt sie lässig in den neuen Arbeitsvertrag hineinzuverhandeln. Aber im Schadenfall hat das Vorteile, sagt Held. Wer eine eigene D&O-Police hat, der kann sich zum Beispiel im Ernstfall anwaltlich beraten lassen, ohne dass es der Arbeitgeber erfährt. Bei der Abwicklung über die Unternehmens-Police ist das anders.

 

Eine persönliche D&O ist auch für Geschäftsführer kleinerer GmbHs in einer Konzernstruktur einen Gedanken wert. Denn: Kommt es zu einem besonders großen Schaden, kann die mögliche Deckungssumme schon von den Topmanagern im Konzern aufgebraucht worden sein. Untergeordnete Geschäftsführer, die mit haften, gehen dann leer aus und müssen selbst zahlen.

 

Höhere Prämien

Aber auch nach der aktiven Zeit im Unternehmen kann ein fahrlässiges Verhalten für Ex-Verantwortliche noch teuer werden. Zum Beispiel, wenn es zu Schadenersatzansprüchen wegen länger zurückliegender Pflichtverletzungen kommt. Ein Szenario, das beim Thema Innenhaftung immer aktueller wird.

 

Franz M. Held rechnet bei den Dax-Unternehmen und Großkonzernen mit Prämienerhöhungen von bis zu 400 Prozent. Das liegt auch an Versicherungs-Stresstests wie dem Diese­l­skandal beim Volkswagen-Konzern. Dem GDV zufolge ist er mit bisher 1,2 Milliarden Euro Kosten der teuerste Schaden in der Rechtsschutzversicherung.

 

Im Mittelstand sieht es sehr viel besser aus. Held erwartet, dass die Prämien für profitable Unternehmen um fünf bis zehn Prozent steigen. Lukas Nazaruk vom Makler Marsh sieht darin einen fairen Preis. „Wir kommen aus einer Phase, in der der Wettbewerb unter den Versicherer so hart war, dass die Konditionen für Kunden immer besser und die Prämien immer günstiger wurden. Das dreht sich schon seit 2019. Der Versicherungsmarkt konsolidiert sich.“ Die Corona-Pandemie sei deshalb kein Auslöser für die Preiserhöhungen, sondern nur ein weiterer Treiber.

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