Weihnachtsfeier ist freiwillig
Mitarbeiter können selbst entscheiden: Die Teilnahme an Weihnachtsfeiern ist freiwillig und zählt als Arbeitszeit, wenn sie in der Arbeitszeit liegt.
Mitarbeiter können selbst entscheiden: Die Teilnahme an der Weihnachtsfeier ist freiwillig und zählt als Arbeitszeit, wenn sie in der Arbeitszeit liegt.