Minijob heißt nicht auch Minilohn – BAG bestätigt Lohngleichheit für Teilzeitkräfte
Gleiche Arbeit, gleicher Lohn. Ein Rettungsdienst ließ das für seine festangestellten und aushilfsweise eingesetzten Rettungskräfte so nicht gelten. Zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht entschied: Auch wer in geringfügiger Teilzeit die gleiche Arbeit leistet wie eine Vollzeitkraft, hat Anspruch auf den gleichen Stundenlohn.