BAG-Urteil: Gut ein Euro mehr Gehalt als Tarif kann für „außertariflich“ reichen
Das Gehalt eines außertariflichen Angestellten muss nicht einen bestimmten Prozentsatz über dem höchsten Tarifgehalt liegen, entschied das BAG.
Das Gehalt eines außertariflichen Angestellten muss nicht zwingend einen bestimmten Prozentsatz über dem höchsten Tarifgehalt liegen. Schon ein geringes Plus reicht für den Status „AT“, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.