Googeln von Bewerbern – bei konkretem Anlass erlaubt, wenn darüber informiert wird
Googeln von Bewerbern erlaubt? Das LAG Düsseldorf hat einem Bewerber Schadensersatz wegen Verletzung der Informationspflicht zugesprochen.
Inwieweit Betriebe Bewerber im Rahmen einer Stellenbesetzung googeln dürfen, ist rechtlich umstritten. Das LAG Düsseldorf hat nun einem gegoogelten Bewerber Schadensersatz wegen Verletzung der Informationspflicht zugesprochen.