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Personal > Serie Bürokratie

Gelesen, gelacht gelocht: Einwanderungsgesetz für Fachkräfte zu kompliziert

Ein Gesetzentwurf soll ausländische Fachkräfte nach Deutschland locken. Mittelständler beklagen: Wieder ruiniert zu viel Bürokratie gute Ideen

Auch am Bau werden Arbeitskräfte gesucht. Zuwanderer könnten helfen. Doch die bürokratischen Hürden sind noch immer hoch. Quelle: Shutterstock

Fachleute fehlen von der Wiege bis zur Bahre. Hebammen, Kindergärtnerinnen, Lehrlinge, Handwerker, selbst die Bestatter gehen aus.

 

Inzwischen hat die Bundesregierung ihr Eckpunktepapier zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgestellt.  Damit solle „die weltweite Werbung für Deutschland als modernes und attraktives Einwanderungsland flankiert werden“, so die Eigenwerbung. Das Eckpunktepapier ist die Weiterentwicklung des erst im März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Ziel ist es, klugen Köpfe aus Drittstaaten einfacher und schneller für den deutschen Arbeitsmarkt zu rekrutieren. Anfang 2023 soll der Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden.


Konzept steht auf drei Säulen

 

Die Fachkräftesäule umfasst wie bisher die Blaue Karte EU zum Familiennachzug, einen unbefristeten Aufenthalt und den Jobwechsel sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss. Unabhängig vom Abschluss können sie künftig jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben. Dazu gehören rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System und viele akademische Berufe. Für die Blaue Karte EU werden zudem die Gehaltsschwellen gesenkt und attraktivere Bedingungen für Berufsanfänger geschaffen. Zudem soll die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums in Deutschland attraktiver werden.

 

Die Erfahrungssäule ermöglicht Fachkräften die Einwanderung, auch wenn der Berufsabschluss nicht vorher formal anerkannt ist. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag in einem nicht-reglementierten Beruf. Zudem benötigen sie eine berufliche Qualifikation, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen bestimmten Verdienst oder die Geltung eines Tarifvertrags. Wer eine ausländische Qualifikation hat, aber die notwendige Gehaltsschwelle nicht erreicht, kann im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft bereits in Deutschland arbeiten und parallel das berufliche Anerkennungsverfahren durchlaufen.

 

Die Potentialsäule richtet sich an Menschen, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Über eine neue „Chancenkarte“ wird das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration mittels Punkten unter anderem für Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter ermittelt.
Parallel will die deutsche Regierung weltweit um Fachkräfte werben. Dafür soll die Zusammenarbeit mit den Institutionen in den Partnerländern, die für Arbeitsmigration zuständig sind, ausgebaut werden.

 

So ginge es besser

Auf dem Papier klingt das gut. Doch der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft beklagt, bei der Fachkräfte- und Erfahrungssäule gebe es immer noch zu viele bürokratische Hürden, die für Interessierte intransparent seien.

 

Die Mittelständler empfehlen eine zentrale, digitalisierte Anerkennungsstelle für Fachkräfteeinwanderung. Zudem sollte das vorgeschriebene Mindestniveau der deutschen Sprache zweitrangig sein, wenn das Unternehmen diesen Level für eine Einstellung gar nicht voraussetze. Besonders in hochqualifizierten Bereichen werde mittlerweile vor allem Englisch gesprochen. Dies mache erweiterte Deutschkenntnisse als Einreisekriterium teils obsolet. Die Sprachkenntnisse sollten nach dem Jobantritt zur nachhaltigen Integration nachgeholt werden.

 

Auch mehr Einsatz für unbürokratische digitale Möglichkeiten zur Qualifizierung sei nötig. Diese Lösung fehle komplett im bisherigen Entwurf. Der Verband hat dafür konkrete Ideen. Bereits vor der Einreise könne der neue Arbeitgeber auf die angestrebte Tätigkeit zugeschnitten Lernaufgaben stellen. Auch Sprachkurse könnten weltweit digital und kostenlos angeboten werden. Nach Arbeitsbeginn könne mit digitalen Lerntools ein individueller Qualifizierungsprozess für die Anerkennung geschaffen werden.

Solche Lerntools gebe es bereits, es fehle jedoch die Schnittstelle zu Verwaltung und Behörden – was nichts Neues in Deutschland ist.             

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