
Am Donnerstag haben die Datenschutz-Beauftragten von Bund und Ländern in einer Entschließung das EU-Parlament, den Ministerrat und die Kommission aufgefordert, den Datenschutz in Europa zu stärken. Damit wenden sie sich gegen Änderungsvorschläge zum ursprünglichen Kommissionsentwurf für eine Verordnung, in der das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu sehr geschwächt werden würde. Über 3.000 Korrekturwünsche stammen allein aus dem Innenausschuss, weitere Anträge kommen von beratenden Ausschüssen hinzu. Das berichtet „heise-online“.
Datenschutz soll alle Datenkategorien umfassen
Die Reform müsse als Ziel haben, dass jedes personenbeziehbare Datum geschützt werde, genauso wie pseudonyme Informationen oder Identifizierungsmerkmale wie IP-Adressen. Grundrechtsfreie Räume dürfe es Datenschutz-Experten zufolge nicht geben. Damit lehnen sie die Ausnahme bestimmter Datenkategorien aus dem Regelungsbereich ab. Die Verarbeitung persönlicher Informationen dürfe nur nach einer eindeutigen freiwilligen und informierten Einwilligung der Betroffenen erfolgen.
Keine obligatorischen Datenschutz-Beauftragte im Unternehmen
Der EU-Rat will, dass sich Datenverarbeiter ihre Aufsichtsbehörde nicht aussuchen können. Deshalb hat er sich in seiner jüngsten Sitzung der Innen- und Justizminister dagegen ausgesprochen, betriebliche Datenschutzbeauftragte europaweit obligatorisch werden zu lassen. Die Kontrolleure seien „mit wirksamen und flexiblen Durchsetzungsbefugnissen“ wie der Möglichkeit zum Verhängen empfindlicher Bußgelder auszustatten. Die EU-Mitgliedsstaaten müssten auch weithin strengere Vorgaben im nationalen Recht vorsehen können.