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Management > Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen

Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit gebrauchter Software

Ob der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen und der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte rechtswidrig ist oder nicht, soll ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof entscheiden.

Das legte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12. November 2009 fest (Az. I ZR 129/08). Geklagt hatte der Software-Anbieter Oracle als Inhaber der Urheberrechte gegen ein Unternehmen, das auf den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen spezialisiert ist.

Der BGH hat der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben und damit den Fall angenommen. Nach Auffassung des betroffenen Händlers ist die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Schritt zur Liberalisierung des Software-Gebrauchthandels. Das oberste Gericht habe in vergleichbaren Fällen stets zugunsten des freien Handels entschieden.

 

Quelle: Oracle, Markt und Mittelstand

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