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Datenschutznovelle in Kraft: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Datenschutz-Novelle I ist in Kraft. Die vom Bundestag bereits im vergangenen Mai verabschiedeten Regelungen verschärfen die Voraussetzungen für die Weitergabe von Kundendaten und sollen die Rechte der Verbraucher stärken.

Die Datenschutz-Novelle I ist in Kraft. Die vom Bundestag bereits im vergangenen Mai verabschiedeten Regelungen verschärfen die Voraussetzungen für die Weitergabe von Kundendaten und sollen die Rechte der Verbraucher stärken. Für Unternehmen bedeutet dies, dass entsprechende Informationen nur unter erschwerten Bedingungen weitergereicht werden dürfen. Die neuen Vorschriften sehen unter anderem die Einhaltung einer vierwöchigen Sperre für die Übermittlung von Kundendaten an Auskunfteien oder Banken vor.

Verbrauchern räumt die Novelle einen detaillierten Auskunftsanspruch ein. So müssen Firmen ihren Kunden auf Nachfrage Auskunft darüber erteilen, wie sie ihre Zahlungsfähigkeit bewerten, welchen aktuellen Score-Wert sie also über sie gespeichert haben, wie dieser Wert zustande kommt, was er aussagt und an wen er weiter übermittelt wurde. Die Auskünfte müssen unentgeltlich, zeitnah, schriftlich und verständlich erfolgen. Andernfalls drohen Bußgelder. Die neuen Regelungen steigern nicht nur den Zeit- und Arbeitsaufwand für Unternehmen, sondern erhöhen laut Meinung von Creditreform und Verein für Credit Management auch das Risiko von Forderungsausfällen.

Quelle: BMELV, Markt und Mittelstand

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