Unverschlüsselte Rechnung gehackt – Kunde muss nicht noch einmal zahlen
Wird eine E-Mail-Rechnung gehackt und landet der Betrag auf dem Konto von Betrügern, muss der Kunde nicht nochmal zahlen, so ein aktuelles Urteil.
Wird eine unverschlüsselt per E-Mail versandte Rechnung gehackt und landet der Betrag auf dem Konto von Betrügern, muss der Kunde nicht nochmal zahlen. Das OLG Schleswig-Holstein sieht hier einen Fehler beim Rechnungsaussteller.