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Vergütung > Manager-Gehälter

Einigung bei Manager-Gehälter und Bürokratie-Abbau

Steuererleichterungen für Unternehmer und Reformen im Aktienrecht will die schwarz-gelbe Koalition bis zur Sommerpause umsetzen. Zudem gab es eine Entscheidung zur Deckelung von Manager-Gehältern.

Mit verkürzten Aufbewahrungsfristen für Unterlagen will die Koalition vor allem den Mittelstand von bürokratischem Aufwand entlasten. Bislang ist vorgesehen, dass ab 2013 die Fristen für die Aufbewahrung von Unterlagen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Ab 2015 sollen sieben Jahre gelten. Freibeträge beim Lohnsteuerabzug sollen künftig zwei Jahre gültig sein.

Die Änderungen stammen aus einem 49 Maßnahmen umfassenden Paket, das die Regierung bereits für das Jahressteuergesetz 2013 vorgesehen hatte. Allerdings hatte sie damit im Bundesrat keine Mehrheit erzielen können. Nun versucht die Regierung einen neuen Anlauf mit einem Teil der Maßnahmen, die aus ihrer Sicht EU-konform geregelt werden müssen.

Keine überzogenen Gehälter für Manager

Einig waren sich die Koalitionsspitzen bei einem Treffen am Donnerstagabend auch darüber, dass „überzogene Managergehälter“ verhindert werden sollen. Die Koalition will dies mit einer Reform des Aktienrechts verbinden. Künftig sollen die Rechte der Aktionäre bei börsennotierten Unternehmen gestärkt werden. Bisher dürfen Aktienbesitzer nur über die Höhe des Managergehaltes abstimmen, wenn dies der Aufsichtsrat billigt.

Die Änderungen sollen durch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorbereitet und noch vor der Sommerpause im Bundestag eingebracht und verabschiedet werden.

Vorausgegangen war eine Volksabstimmung in der Schweiz. Hier hatten die Bürger entschieden, dass Aktionäre jedes Jahr erneut über die Höhe des Gehaltes im Management entscheiden sollen. Auch die EU-Kommission beabsichtigt, bis Ende des Jahres eine Novelle zu erarbeiten.

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