Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
Management > Insolvenzrecht

ESUG erfolgreich gestartet

Das im März gestartete Gesetzt zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) stößt nach einem halben Jahr auf positive Resonanz. Trotz einzelner Mängel sind die positiven Auswirkungen schon heute spürbar.

Das am 1. März 2012 in Kraft getretene ESUG macht sich schon jetzt positiv bemerkbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Beratungsgesellschaft Roland Berger Strategy Consultants und der Anwaltskanzlei Noerr. Bis heute wurden demnach bereits mehr als 500 Insolvenzverfahren unter dem neuen Gesetz initiiert und rund 40 Prozent der Befragten ziehen eine positive Bilanz. So seien Unternehmensliquidationen durch das neue Gesetz deutlich seltener  notwendig und es wurden bereits mehrere Debt-to-Equity-Swaps nach der neuen Rechtslage durchgeführt. „Die Reform des Insolvenzrechts trägt zu einem wichtigen Mentalitätswechsel in der deutschen Wirtschaft bei: Insolvenzverfahren werden so als echte Chance zur Sanierung gefährdeter Firmen wahrgenommen“, erklärt Max Falckenberg, Partner von Roland Berger Strategy Consultants. „Denn das ESUG bietet bessere Rahmenbedingungen, um Unternehmen effizienter zu sanieren und sie vor der Pleite zu retten.“

Umdenken bei Insolvenzen

Besonders positiv sehen die Studienteilnehmer demnach die Einführung des vorläufigen Gläubigerausschusses (52 Prozent), den Ausbau des Insolvenzplanverfahrens (43 Prozent), sowie die Stärkung der Eigenverwaltung (40 Prozent). „Die Einführung eines vorläufigen Gläubigerausschusses stärkt die Gläubigerautonomie beim Insolvenzverfahren“, erklärt Christian Pleister, Head of Corporate Refinancing, Restructuring and Rescue bei Noerr. „So haben Gläubiger ein wichtiges Mitspracherecht, wenn es darum geht, die Weichen für eine Sanierung mittels des Insolvenzrechts zu stellen. Das betrifft auch die Auswahl der geeigneten Person für die Steuerung dieser Sanierung.“

Das neue Gesetz beschränkt darüber hinaus die Möglichkeit mit Rechtsmitteln gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans vorzugehen. „Das hat eindeutige Vorteile, denn so können einzelne Gläubiger die Durchführung des Sanierungsplans nicht mehr verhindern. Das hat in der Vergangenheit oft zum Missbrauch dieses Widerspruchsrechts geführt und die Sanierung mancher Unternehmen stark beeinträchtigt“, erklärt Roland Berger-Stratege Max Falckenberg.

Ein weiterer positiver Nebeneffekt des ESUG zeigt sich bei Debt-to-Equity-Swaps, bei denen die Forderungen von Gläubigern in Gesellschaftsanteile umgewandelt werden. Bereits 41 Prozent der Befragten haben der Studie zufolge das erleichterte Verfahren angewendet. „Dies zeigt, dass die Ausweitung der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Gläubiger der richtige Weg ist“, bestätigt Sanierungsexperte Christian Pleister von der Wirtschaftskanzlei Noerr. „Auch das Steuerrecht sollte die Restrukturierung erleichtern – durch die gesetzliche Klarstellung, dass durch die Sanierung entstehende Buchgewinne steuerfrei sind.“

Nachbesserungsbedarf bei den Steuern

Nachbesserungsbedarf sehen die Studienteilnehmer beim neuen Gesetz insbesondere bei der steuerlichen Behandlung von Debt-to-Equity-Swaps. „Vor allem die Klärung der Bereitschaft zur Amtsübernahme im Gläubigerausschuss stellt einen großen Aufwand dar“, stellt Max Falckenberg fest. „Dies könnte sich allerdings ändern, wenn sich der Umgang mit dem neuen Recht noch mehr eingespielt hat.“

Auch die hohen Anforderungen an die Anträge für die Eigenverwaltung stehen in der Kritik: Ein Drittel der Anträge wird derzeit abgelehnt – in 44 Prozent der Fälle, weil die Bescheinigung gemäß § 270b der Insolvenzordnung nicht ausreichend ist. „In der Praxis geht dann wertvolle Zeit verloren“, sagt Jan von Schuckmann, Vorstand der Noerr Consulting AG und derzeit Vorstandsvorsitzender des in Eigenverwaltung fortgeführten börsennotierten Maschinenbauers centrotherm. „Diese Hürde sollte der Gesetzgeber durch eine genaue Präzisierung der Anforderungen an die Bescheinigung beseitigen.“