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Personal > Gesetzesentwurf der Bundesregierung

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Kritiker befürchten mehr Bürokratie

Qualifizierte Ausländer sollen leichter in Deutschland arbeiten dürfen. Die Bundesregierung will mit einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Fachkräftemangel entschärfen. Doch Verbände üben Kritik an der Bürokratie.

Das Bundeskabinett hat in der letzten Sitzungswoche im Dezember 2018 das lange diskutierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) auf den Weg gebracht. Mit neuen Regelungen für Nicht-EU-Bürger sollen den Unternehmen wichtige Fachkräfte gesichert werden. Bevor es in Kraft tritt, muss das Gesetz noch vom Bundestag beschlossen werden.

Mithilfe der neuen Regelungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung bisher aufwendige Prozesse massiv vereinfacht werden. „Mir war es besonders wichtig, dass beruflich Qualifizierte einen leichteren Arbeitsmarktzugang nach Deutschland erhalten“, betonte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. So sollen in Zukunft nicht mehr nur akademisch hochqualifizierte Arbeitnehmer, sondern auch Fachkräfte mit einer deutschen Berufsausbildung gleichwertigen Qualifikation einfacher in Deutschland arbeiten dürfen. Kristian Kirpal, Präsident der IHK Leipzig, hält dies für seine Region auch für überfällig: „Der Fachkräftemangel ist für die sächsischen Unternehmen mittlerweile der größte Risikofaktor. 61 Prozent sehen ihre geschäftliche Entwicklung inzwischen davon bedroht.“

Zwei Möglichkeiten zur Einreise

Der vom Bundesarbeits-, Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium vorgelegte und vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, vereinfachte Zuwanderungsregeln, die bisher nur für sogenannte Engpassberufe galten, auf andere Berufsgruppen auszuweiten. Die sogenannte Vorrangprüfung bei Bewerbern soll dabei vom Regel- zum Sonderfall werden. Bislang müssen Unternehmen, die eine ausländische Fachkraft einstellen wollen, von wenigen Ausnahmen abgesehen erst nachweisen, dass es keinen passenden inländischen Bewerber gibt. Dies soll in Zukunft entfallen. Allerdings kann die Prüfung bei einer Verschlechterung der Arbeitsmarktlage kurzfristig und regional wieder eingeführt werden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht das kritisch: „Diese Regelung birgt die Gefahr eines Flickenteppichs. Sie führt zu wenig transparenten Regelungen und ist unpraktikabel, insbesondere für Unternehmen mit mehreren Standorten“, schreibt der BDA in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

Grundsätzlich sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor, die den Bewerbern eine Einreise erlauben. Mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot können sie direkt und längerfristig einreisen. Daneben können sie für bis zu sechs Monate nach Deutschland kommen, in denen sie einen Arbeitsplatz suchen können. Voraussetzungen dafür sind: Eine Qualifikation, Sprachkenntnisse auf einem Niveau von B2 (entspricht einem Niveau, auf dem die Bewerber sich spontan und ohne große Anstrengung mit Muttersprachlern unterhalten können) sowie ein Nachweis, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. In diesen sechs Monaten darf der Bewerber eine Probezeit von bis zu zehn Wochenstunden und ein Praktikum bei einem potenziellen Arbeitgeber absolvieren.  

Bürokratiekosten: 5,6 Millionen Euro jährlich

Kritiker sowohl aus der Wirtschaft als auch aus eher linken Parteien kritisieren an dem Gesetzesentwurf vor allem den bürokratischen Aufwand. Die Bundesregierung rechnet mit 5,6 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten, die auf die Wirtschaft zukommen. Zum Beispiel müssen Unternehmen ein frühzeitiges Ausscheiden des Arbeitnehmers noch einmal melden. Dies halten die Arbeitgeberverbände für überflüssig und nicht sachgerecht, da jede Beendigung an die Sozialversicherung weitergeleitet werde. „Statt neue bürokratische Mitteilungspflichten für Arbeitgeber einzuführen, muss ein Informationsaustausch innerhalb der öffentlichen Stellen organisiert werden“, heißt es in der BDA-Mitteilung. Auch der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migration in der SPD, Aziz Bozkurt, findet den bürokratischen Aufwand zu aufwendig und für ausländische Arbeitnehmer abschreckend: „Was dieses Gesetz ausdrückt, ist nicht das Willkommen, das es sein müsste.“

Aus Sicht von Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), kommt es an dieser Stelle auf die Behörden an, die die Gesetze am Ende anwenden. Er schreibt in einer Stellungnahme: „So sind insbesondere die deutschen Auslandsvertretungen bei der Visavergabe und die Ausländerbehörden im Inland aufgefordert, die erforderlichen Anpassungen für eine zügige, möglichst unbürokratische und zuwanderungsfreundliche Bearbeitung von Einwanderungsanträgen zu gewährleisten.“

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