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Personal > Kritik am Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Duales Ausbildungssystem: Vom Aushängeschild zum Hindernis

Befürworter des Fachkräfteeinwanderunggesetzes haben lange darauf gepocht, dass es der Schlüssel im Kampf gegen den Fachkräftemangel sein wird. Doch ein Blick hinter die oft floskelhaften Debatten zeigt: Es braucht weitere Reformen, kommentiert Rechtsanwalt Marius Tollenaere.

Circa 50.000 ausländische Fachkräfte pro Jahr sollen mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz und der damit verbundenen Öffnung des hiesigen Arbeitsmarktes nach Deutschland kommen – ein ambitioniertes Ziel, das nicht einfach zu erreichen sein wird. Zwar enthält das Gesetz mit der Abschaffung der Vorrangprüfung bei der Stellenbesetzung, dem Ziel einer zentralen Ausländerbehörde für Fachkräftevisa pro Bundesland sowie der Abschaffung der Positivliste für Mangelberufe und einer damit verbundenen Öffnung für sämtliche Berufsgruppen einige Vereinfachungen für ausländische Bewerber, es bleibt dennoch fraglich, ob die Reform wirklich weit genug greift, um den Fachkräftemangel effektiv zu verringern.

Das duale Ausbildungssystem droht zur Hürde zu werden

Beim Eintritt in den deutschen Arbeitsmarkt erwartet ausländische Bewerber nämlich ein weiteres Hindernis, bei dem es sich um nichts Geringeres als ein Nationalheiligtum handelt: dem nahezu unumstößlichen dualen Ausbildungssystem. Für viele ein Synonym für Qualität „Made in Germany“, droht sich unser hiesiges System zu einer strukturellen Hürde zu entwickeln, die am Ende dazu führt, dass das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht den praktischen Nutzen beim Werben um ausländische Fachkräfte mit sich bringen wird, den man sich von ihm in Berlin erhofft.

Denn trotz aller Öffnung stellt sich das Fachkräfteeinwanderungsgesetz uneingeschränkt hinter das formalistische deutsche Abschlussanerkennungssystem. Es befördert es sogar, indem ihm mehr Mittel verschafft und teilweise einfachere Wege geebnet werden. Dabei wird stets an einem Grundsatz festgehalten: Jede Person, die nach Deutschland einwandert und Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt möchte, soll über einen anerkannten Berufsabschluss verfügen. Ohne diesen wird die Person nicht als Fachkraft eingestuft und kann allein deshalb schon gar kein Visum erhalten.

Stein-Hardenbergsche Reformen 2.0

Die Lösung, um diesen strukturellen Nachteil aufzuheben, ist so simpel wie für manche wahrscheinlich schmerzhaft: Der Arbeitsmarkt muss dahingehend geöffnet werden, dass Berufsabschlüsse, die im dualen System erworben wurden, nicht mehr einzig und allein das Maß aller Dinge sind.

Marius Tollenaere ist Director und Rechtsanwalt bei Fragomen Global LLP und praktiziert auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrechts. 

Derartige Paradigmenwechsel sind in Zeiten starken Modernisierungsdrucks nicht ungewöhnlich. Eine konsequente Öffnung des Arbeitsmarktes stünde sogar in einer Linie mit den Stein-Hardenbergschen Gewerbereformen in Preußen aus dem frühen 19. Jahrhundert. Auch damals war das geltende merkantilistische System angesichts der schwierigen politischen Lage nach Territorialverlusten gegen Napoleon nicht mehr zeitgemäß und musste einem freieren Marktmodell weichen. Wie damals die preußische Regierung müsste jetzt auch die bundesdeutsche über ihren Schatten springen und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Was im ersten Moment bedrohlich klingt und den Amtsträgern in Handwerkskammern und Innungen das Blut in den Adern gefrieren lassen könnte, wäre in der Praxis nur halb so dramatisch. Denn es geht nicht darum, das duale System für neue Lehrlinge aus dem In- oder Ausland aufzulockern, abzuschaffen oder einen geringeren Qualitätsanspruch an den Tag zu legen, sondern lediglich um ein Erweitern und Glätten des Marktzugangs. Nämlich dahingehend, dass man aufhört, die Qualität der formalen Ausbildung von Bewerbern zu prüfen, und stattdessen die Qualität ihrer Arbeit in den Fokus rückt. Denn für viele Fachkräfte gilt, dass sie das, was ihnen an Ausbildungstiteln fehlt, mit jahrelanger Berufserfahrung wettmachen.

Qualitätssicherung statt Titelsammeln

Kurz gesagt: Wenn Deutschland wirklich fähige und qualifizierte Fachkräfte in nennenswerter Zahl anziehen will, dann wird man das bestehende System überdenken müssen. Die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz angefangene Arbeitsmarktreform muss erweitert werden und ein Prüfsystem entwickelt werden, mit dem sichergestellt werden kann, dass ausländische Bewerber aus verschiedensten Berufsqualifikationssystemen den hiesigen Qualitätsstandards ihrer Branche auch gerecht werden. Wenn dies aus ordnungspolitischen Gründen gewünscht ist, können und sollten solche Prüfungen auch sehr streng sein und hohe Anforderungen stellen. Auf diese Weise ließe sich der hohe Qualitätsanspruch an Arbeit „Made in Germany“ mit einem konkurrenzfähigen Arbeitsmarkt mit Blick auf den allgegenwärtigen Fachkräftemangel vereinbaren.

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