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Gehalt und Gehaltsverhandlungen: Das zahlt der Mittelstand

Wie viel Gehalt bekommt ein mittelständischer Geschäftsführer, was verdienen seine Mitarbeiter? Und was müssen beide Seiten bei der Gehaltsverhandlung beachten? Die wichtigsten Fragen, Infos und Tipps.

Nicht nur bei fast jeder Neueinstellung geht es um das Thema Gehalt. Auch langjährige Mitarbeiter wollen – und sollten – regelmäßig über eine Gehaltserhöhung verhandeln. Das betrifft den (angestellten) Geschäftsführer im Mittelstand ebenso wie seine Führungskräfte und die anderen Mitarbeiter im Vertrieb, in der Produktion und in allen anderen Unternehmensteilen und Berufen.

Was die Gehaltsverhandlungen schwierig macht, ist nicht nur der Fakt, dass hier menschliche Leistung in Geld umgerechnet werden muss, was in vielen Fällen keine triviale Aufgabe ist. Viele Arbeitnehmer aller Berufsgruppen reden auch nicht gern über ihr Gehalt. Gehaltstabellen, Studien und Tarifverträge geben für die Gespräche zwar Anhaltspunkte und Hilfe – sie müssen aber immer an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden.

Daten und Zahlen: So viel verdienen Geschäftsführer im Mittelstand

Wer es zum Geschäftsführer eines Unternehmens gebracht hat, bekommt in vielen Fällen ein sechsstelliges Gehalt. Das zeigen Studien immer wieder, auch wenn sie im Detail dann doch erhebliche Unterschiede ausweisen – je nach Branchenzuschnitt, Unternehmensauswahl und Definitionen, was eigentlich alles zum Gehalt dazuzählt. Zusätzlich zum Gehalt erhalten Geschäftsführer häufig noch Nebenleistungen wie einen Geschäftswagen. Welche Nebenleistungen besonders üblich sind, zeigt eine Studie der Beratungsgesellschaft PWC. 

Wer alleiniger Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH ist, kann sein Gehalt selber festlegen. Ganz frei in seinen Entscheidungen ist er allerdings nicht: Ist das selbstgewählte Gehalt nämlich zu hoch, droht Ärger vom Finanzamt. Erhält der Geschäftsführer deutlich mehr, als ein angestellter Geschäftsführer in einem ähnlichen Unternehmen erhalten würde, unterstellt die Behörde eine versteckte Gewinnausschüttung. Die Konsequenz: Das Unternehmen hätte weniger Steuern gezahlt, als es eigentlich müsste. Die Folge: Nachzahlungen an das Finanzamt. Bei der Wahl des Gehalts sollte sich der Inhaber also an Studien über die marktübliche Vergütung orientieren.

Die Kienbaum-Vergütungsstudie 2018 etwa weist das durchschnittliche Gehalt eines Alleingeschäftsführers eines Unternehmens mit 255.000 Euro brutto (inklusive Bonus) aus. Vorsitzende und Mitglieder einer mehrköpfigen Geschäftsführung sowie Geschäftsführer von größeren Unternehmen (wobei das oft miteinander einhergeht) verdienen demnach deutlich mehr.

Laut einer Exklusiv-Auswertung von Compensation Partner für „Markt und Mittelstand“ im vergangenen Sommer liegt das Durchschnittsgehalt mittelständischer Geschäftsführer hingegen bei „nur“ knapp 120.000 Euro brutto – ebenfalls inklusive Bonus. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen sowie generell deutlich höhere Gehälter in der Industrie.

Eine weitere Studie zeigt: Das Gehalt, das ein GmbH-Geschäftsführer bekommt, hängt von zahlreichen Dingen ab – vor allem von Branche, Unternehmensgröße, Ausbildungsgrad, Alter und Erfahrung sowie dem Geschlecht.

Gehaltsliste: Unterschiede zwischen Branchen und Bundesländern

Die Industrie zahlt nicht nur bei Geschäftsführern überdurchschnittlich hohe Löhne. Laut derselben Auswertung liegen auch die mittleren Gehälter der zweiten Führungsebene im Anlagenbau, Maschinenbau, Fahrzeugbau und in der Autoindustrie höher als in den restlichen Branchen.

Dass die Branche bei Geschäftsführergehältern eine große Rolle spielt, zeigt auch eine weitere Studie – diesmal von der Onlineplattform Gehalt.de. Dort stößt man auf einen weiteren Punkt: je größer das Unternehmen, desto höher das Gehalt.

Auch der Ort der Arbeitsstätte spielt eine Rolle. Nach Zahlen des statistischen Bundesamtes verdienen Angestellte im Westen im Schnitt monatlich fast 1.000 Euro mehr. Die höchsten Gehälter gibt es laut einer Studie des Online-Jobportals Stepstone in Hessen, Bayern und Baden-Würrtemberg. 

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Gehalt vs. Lohnkosten: mehr netto, mehr brutto

Den Mitarbeiter interessiert am Ende des Monats (bzw. am Ende der Gehaltsverhandlung) vor allem sein (Netto-)Gehalt – das Geld, das er für seine Arbeit überwiesen bekommt. Für den Arbeitgeber kommen noch jede Menge zusätzliche Kosten drauf.

So werden, um auf das Bruttogehalt (das meist im Arbeitsvertrag festgehalten wird) zu kommen, der Arbeitnehmeranteil der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen und die Lohnsteuer zum Nettogehalt addiert. Auf diesen Bruttolohn werden dann noch einmal die Arbeitgeberanteile zu den Versicherungen aufgeschlagen sowie möglicherweise weitere Kosten wie Dienstkleidung, Fahrtkostenzuschüsse und Arbeitsmaterial.

Insgesamt liegen die Arbeitskosten in Deutschland mit gut 30 Euro pro Stunde im Schnitt im oberen Bereich der EU – in den Benelux- und den skandinavischen Ländern kostet die Arbeitsstunde mitunter noch einmal deutlich mehr, in Ost- und Südosteuropa hingegen nur einen Bruchteil.

Tarifverträge und Mindestlohn: Das müssen Mittelständler zahlen

Seit 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn. Von ursprünglich 8,50 Euro wurde er zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro angehoben wurde. Weniger soll in Deutschland kein Arbeitnehmer verdienen dürfen. Allerdings gibt es unter den Arbeitgebern schwarze Schafe, die sich nicht an diese gesetzliche Vorgabe halten – auch im Mittelstand.

Allerdings sind auch legale Ausnahmen möglich. Zum Beispiel kann das Urlaubsgeld unter bestimmten Bedingungen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Und auch bei Praktikanten, Azubis und einigen anderen Gruppen gibt es Sonderregeln.

Eng verwandt mit dem Mindestlohn sind die Tarifverträge. In zahlreichen Branchen haben sie einen Quasi-Gesetzescharakter und schreiben für die Unternehmen fest, wie viel Lohn sie wem zu zahlen haben. Die Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen werden, gelten meist für ein oder mehrere Jahre und müssen dann neu verhandelt werden.

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Die Tarifbindung, also die Zahl der Unternehmen, die sich freiwillig den tarifvertraglichen Vorgaben unterwerfen, geht zwar seit Jahren zurück. Es gibt allerdings auch erste Gegentendenzen: So haben Bosch und die IG Metall Ende 2018 erstmals einen Tarifvertrag für eine besonders innovative Unternehmenseinheit abgeschlossen.

Equal-Pay-Gap: Frauen verdienen weniger als Männer – auch im Mittelstand

Frauen sind nicht nur deutlich seltener an der Spitze von Unternehmen zu finden – sowohl in der Hierarchie als auch in der Gehaltsrangliste. Sie verdienen auch insgesamt im Schnitt weniger als Männer. Wie groß der Unterschied ist, darüber herrscht Uneinigkeit – schließlich sorgen Karriereknicks, etwa aufgrund von Schwangerschaft oder Teilzeitarbeit, auch für Unterschiede beim Gehalt. Zudem heißt es immer wieder, dass Frauen einfach schlechter verhandeln würden. Ob das stimmt und ob das, wenn ja, ein niedrigeres Gehalt rechtfertigt, darüber lässt sich trefflich streiten.

Untersuchungen und Gehaltslisten zeigen jedenfalls: Frauen verdienen schon beim Berufseinstieg im Durchschnitt weniger als Männer. Das durchschnittliche Einstiegsgehalt unterscheidet sich selbst beim selben Beruf und in derselben Position.

Für eine fairere Bezahlung, vor allem von Frauen, wurde vor knapp zwei Jahren das Entgelttransparenzgesetz auf den Weg gebracht, das Mitarbeitern in größeren mittelständischen Unternehmen mehr Einsicht in das Gehaltsgefüge geben soll. Unabhängig davon, ob das Gesetz wirklich Erfolg gebracht hat (was Experten bezweifeln), wäre ein möglicher erster Schritt zu einer gerechteren Bezahlung mehr Transparenz beim Gehalt.

Wieso viele Arbeitnehmer nicht über ihr Gehalt sprechen

„Über Geld spricht man nicht“, sagt der Volksmund. In vielen Unternehmen gilt das auch für das Gehalt. Auch unter Geschäftsführern und anderen Führungskräften im Mittelstand gilt es als unfein, über den Lohn für die Arbeit zu reden. Es könnte zu Neid führen und Rückschlüsse auf den Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens – oder das eigene Verhandlungsgeschick – zulassen. Zudem enthalten viele Arbeitsverträge eine Klausel, die verbietet, über das eigene Gehalt zu sprechen. Ob diese ohne weiteres wirksam ist, ist zwar unklar. Gerade Führungskräfte sollten aber zurückhaltend agieren.

Manche mittelständische Unternehmen gehen in eine ganz andere Richtung: radikale Transparenz.

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Vorbild ist häufig das Ausland: In Skandinavien etwa ist es völlig normal, zu wissen, was der Kollege verdient.

Weihnachtsgeld, Boni und andere Sonderzahlungen

Immerhin jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland hat einer Umfrage zufolge im vergangenen Jahr Weihnachtsgeld bekommen, beim Thema Urlaubsgeld liegt die Zahl auf einem ähnlichen Niveau. Die Zahlung ist zwar grundsätzlich keine Pflicht. Sie kann aber zum Beispiel durch einen Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zu einer solchen werden – oder durch die „betriebliche Übung“: Wenn sich Mitarbeiter über mehrere Jahre an das Weihnachtsgeld gewöhnt haben, ohne vom Arbeitgeber auf die Freiwilligkeit seiner Zahlung hingewiesen zu werden, dann steht es ihnen auch in Zukunft zu.

Auch Bonuszahlungen werden in der Regel über Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen festgelegt und sind in aller Regel leistungsabhängig. Wer gut arbeitet und viel leistet, soll dafür finanziell belohnt werden. Insbesondere bei Führungskräften können Boni und ähnliche Sonderzahlungen einen nicht unerheblichen Teil des Gehalts ausmachen. 

Auch im Vertrieb ist der Bonus häufig ein wichtiger Teil des Gehalts. Schließlich lassen sich hier Erfolge besonders einfach messen.

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Tipps für die Gehaltsverhandlung

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Der Artikel wurde 11. Februar 2019 erstellt und zuletzt am 2. Januar 2020 überarbeitet.

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