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Vergütung > Lohnkosten

Gewinnbeteiligung oder Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld gehört bei mehr als der Hälfte der Beschäftigten fest zum jährlichen Gehalt dazu. Doch auch Gewinnbeteiligungen und sonstige Sonderzahlungen sind weit verbreitet.

Abgesehen vom weit verbreiteten Weihnachtsgeld werden auch Gewinnbeteiligungen oder andere Sonderzahlungen immer beliebter. Inzwischen erhalten rund 17 Prozent aller Beschäftigten eine jährliche Gewinnbeteiligung, 21 Prozent erhalten eine anders geartete Sonderzahlung. Dies ist das Ergebnis einer Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Die Analyse wurde zwischen Juli 2011 bis August 2012 durchgeführt, insgesamt beteiligten sich rund 17.000 Beschäftigte daran.

Kein Weihnachtsgeld für alle

Die Chancen auf Weihnachtsgeld sind in Deutschland immer noch ungleich verteilt. Während in Westdeutschland ganze 59 Prozent ein Weihnachtsgeld bekommen, sind es in Ostdeutschland nur 39 Prozent. Auch zwischen den Geschlechtern gibt es Unterschiede. Frauen erhalten demnach in rund 53 Prozent der Fälle ein Weihnachtsgeld, bei den Männern sind es 56 Prozent. Deutliche Unterschiede zeigen sich außerdem zwischen unbefristeten (57 Prozent) und befristeten (46 Prozent) Mitarbeitern, Beschäftigten mit Tarifbindung (70 Prozent) und Beschäftigten ohne Tarifbindung (42 Prozent), sowie Gewerkschaftsmitgliedern (66 Prozent) und Nichtmitgliedern (53 Prozent). In der Regel wird das Weihnachtsgeld als fester Prozentsatz des Monatseinkommens berechnet. Steigende Tarifabschlüsse haben meist auch zu steigenden  Weihnachtsgeldern geführt.

Unterschiede gibt es zwischen den verschiedenen Branchen: Während die Beschäftigten im Bankgewerbe, der Süßwarenindustrie, der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld erhalten (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Liegen Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West, 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (West, 55 Prozent) darunter. Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) liegt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent.

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