Was müssen Unternehmen tun, wenn die Arbeitnehmer hitzefrei wollen? Frank Lenzen, Partner und Arbeitsrechtler bei Beiten Burkhardt, sieht Geschäftsführer geschützt.
Markt und Mittelstand: Ab welcher Temperatur dürfen Arbeitnehmer nach Hause gehen?
Frank Lenzen: Arbeitsrechtlich gesehen gibt es gar keine bestimmte Temperatur, bei welcher Arbeitnehmer gehen dürfen. Nur in Ausnahmesituationen, wenn sie aufgrund der Hitze gesundheitliche Probleme bekommen, können sie den Arbeitsplatz verlassen. Aber ein Hitzefrei, wie man es aus der Schule kennt, gibt es im Arbeitsrecht nicht.
MuM: Aber es muss doch eine Empfehlung geben?
Lenzen: Im Arbeitsschutzrecht ist geregelt, dass der Arbeitgeber für eine angemessene Arbeitsumgebung sorgen muss, wie diese aussieht, ist jedoch nicht definiert. Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur gegeben ist. sein. In der für die Raumtemperatur maßgeblichen Arbeitsstättenrichtlinie ist hierzu geregelt, dass die Temperatur 26 Grad Celsius nicht übersteigen soll. Das heißt nicht, dass sie nicht höher liegen darf.
MuM: Danach greift dann nur die allgemeine Schutzpflicht des Arbeitgebers, wie sehen die Maßnahmen ganz praktisch aus?
Lenzen: Schon vor der akuten Situation müssen Gebäude und Räume so konzipiert sein, zum Beispiel durch eine Lüftung oder Jalousien an den Fenstern, so dass sich die Räume nicht unnötig aufheizen. Das kann gegebenenfalls auch von der Arbeitsschutzbehörde überprüft und bei Nichteinhalten mit einem Bußgeld bestraft werden. In der akuten Situation muss der Arbeitgeber für Kühlung sorgen, beispielsweise durch bereitstehende Getränke, längere Pause, Raumverlegungen oder geänderte Arbeitszeiten. Auf konkrete Maßnahmen haben Arbeitnehmer keinen Anspruch. Arbeitgeber haben also eine große Flexibilität, wie Sie auf die hohen sommerlichen Temperaturen reagieren wollen. Zeigt der Arbeitgeber mit seinen Maßnahmen, dass ihm das Wohl seiner Mitarbeiter wichtig ist, ist er in der Praxis auf der sicheren Seite.
MuM: Was tun Unternehmer, wenn Mitarbeiter wegen der Hitze nicht zur Arbeit kommen?
Lenzen: Sie können wegen Arbeitsverweigerung abmahnen, aber das ist dann eine Frage des Einzelfalles. Für Arbeitnehmer ist eine solche Arbeitsverweigerung gefährlich. Greifen sie eine solche Abmahnung an, müssten sie beweisen, dass Ihnen konkrete Gesundheitsgefahren bei Aufnahme ihrer Tätigkeit gedroht hätten. Das ist in der Regel kaum möglich.