Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
Personal > Auswirkungen des Coronavirus

Home-office: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Viele Unternehmen und Arbeitnehmer machen durch die Corona-Krise zum ersten Mal Erfahrungen mit Home-office. Worauf Arbeitgeber rechtlich achten müssen, erklärt Daniel Biene, Geschäftsführer von Axiom Deutschland, im Interview.

Herr Biene, in den vergangenen Wochen hat die Politik einige Gesetze wegen der Corona-Krise angepasst. Gilt das auch für die Rechtslage beim Home-office?

Nein, hier gelten trotz der Ausnahmesituation die üblichen Regeln. Wenn es bislang dazu keine Vereinbarungen gab, etwa im Arbeitsvertrag oder mit dem Betriebsrat, kann der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht einfach ins Home-office schicken. Es sei denn, es besteht ein begründeter Verdacht, dass der Angestellte krank ist. Dann muss er das sogar – schließlich hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Mitarbeiter und den Kollegen, die sich anstecken könnten. Der Mitarbeiter kann auch dann allerdings nicht gezwungen werden, von zuhause zu arbeiten.

 

Andersherum darf auch der Arbeitnehmer nicht einfach selbständig zu Hause bleiben, weil er sich unwohl dabei fühlt, zur Arbeit zu fahren. Befürchtet er erkrankt zu sein, sollte er aber den Arbeitgeber umgehend informieren und zu Hause bleiben. Es gelten dann die ganz normalen Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit, einschließlich der Vorlage eines ärztlichen Attests.

Wenn sich beide Seiten darauf einigen, dass die Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten können, sollte das schriftlich vereinbart werden oder reicht die mündliche Absprache?

Eine vertragliche Vereinbarung ist aus meiner Sicht aktuell nicht nötig. Die Unternehmen sind derzeit mit genügend dringenderen Aufgaben beschäftigt, auf die sie sich konzentrieren sollten. Dennoch sollte der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern einige Details besprechen, zum Beispiel in welcher Zeitspanne welcher Angestellte telefonisch erreichbar sein muss. Die Einigung und die Einzelheiten sollten dann auch schriftlich dokumentiert sein, zum Beispiel mit einer Mail an das Team.

Quarantäne statt Home-office: Gibt es weiterhin einen Anspruch auf Gehalt?

 

Arbeitnehmer, die von der Behörde wegen eines Infektionsverdachts in häusliche Quarantäne geschickt werden, haben nur dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie dort weiterhin ihrer Beschäftigung nachgehen können. Ansonsten gilt das Prinzip „ohne Arbeit auch kein Lohn“.

 

Allerdings steht Arbeitnehmern in einem solchen Fall eine Entschädigung in Höhe des Nettoarbeitslohns für die ersten sechs Wochen zu. „Diese zahlt der Arbeitgeber aus“, sagt Daniela Nellen-La Roche, Rechtsanwältin bei der Kanzlei DHPG. „Er bekommt es aber vom zuständigen Gesundheitsamt nachträglich erstattet.“ Dabei ist seitens des Arbeitgebers die dreimonatige Frist zur Geltendmachung (§ 56 Abs. 11 IfSG) zu beachten. Nach Ablauf der Frist verfällt der Erstattungsanspruch. Dauert die Quarantäne länger als sechs Wochen, gibt es für Arbeitnehmer ab der siebten Woche eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes von der zuständigen Behörde.

 

Ist eine Person tatsächlich am Coronavirus erkrankt, gelten dieselben Regelungen wie für jede andere Erkrankung auch. Sie erhält dann sechs Wochen lang ihr Gehalt vom Arbeitgeber und danach Krankengeld. „Können Arbeitnehmer aber auch im Krankheitsfall weiter ihrer Arbeit im Home-office nachgehen, weil sie nur leichte Symptome haben, bleibt selbstverständlich der normale Gehaltsanspruch bestehen“, sagt Nellen-La Roche. „Wer krank ist, sollte sich aber schonen, dafür ist die Krankschreibung ja da.“

 

Praktisch alle Arbeitnehmer brauchen für das Home-office einen Computer. Was ist, wenn es zu Hause aber nur einen PC gibt und mehrere Bewohner, die ihn gleichzeitig für ihre Arbeit benutzen müssen? Ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Mitarbeiter einen Computer mit nach Hause zu geben?

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer alles zur Verfügung stellen, was dieser braucht, um von zu Hause aus arbeiten zu können. Das gilt übrigens auch, wenn es im Haushalt genügend Computer gibt. Das Unternehmen kann seine Mitarbeiter nicht dazu verpflichten, privates Eigentum für die Arbeit zu nutzen. Das sollte im beiderseitigen Interesse auch deshalb vermieden werden, weil sich Daten des Arbeitgebers kaum jemals wieder vom Privatrechner entfernen lassen.

Der private Internetanschluss ist häufig schlechter geschützt als der Internetanschluss in der Firma. Wer haftet, wenn ein Hacker dem Arbeitgeber im Home-office vertrauliche Daten entwendet oder Programme mit Viren infiziert?

Der Arbeitgeber hat wie gesagt, die Pflicht, die Mitarbeiter mit allem zu versorgen, was sie brauchen – das gilt auch für eine sichere Internetverbindung. Er kann beispielsweise einen VPN-Zugang zur Verfügung stellen, mit dem die Daten geschützt und verschlüsselt werden, sodass ein erfolgreicher Hacker-Angriff unwahrscheinlicher wird. Je sensibler die Daten sind, mit denen gearbeitet wird, desto wichtiger ist das. Wünscht der Arbeitgeber die Arbeit aus dem Home Office, so trägt er auch die Risiken, die sich daraus ergeben. Im Home-office haftet also der Arbeitgeber für Schaden durch Hacker-Angriffe.

Nützliche Tools fürs Arbeiten im Home-office

 

Gerade, wenn man sich nicht mehr persönlich sieht, ist die Kommunikation mit den Kollegen wichtig. Schließlich müssen die Teams Bescheid wissen, wie der aktuelle Stand bei den gemeinsamen Aufgaben ist. Für die Kommunikation und das Projektmanagement gibt es zahlreiche nützliche Software. „Man sollte sich von dem Gedanken lösen, jede Kommunikation über E-Mail abwickeln zu müssen“, empfiehlt Oliver Zindler von der Unternehmensberatung The Nunatak Group. Die Kommunikation über spezielle Chat-Programme wie Slack, Microsoft Teams oder Google Hangouts sei schneller und übersichtlicher, zumal man dort für die verschiedenen Abteilungen und Teams eigene Chat-Gruppen einrichten könne.

 

Um bei gemeinsamen Projekten den Überblick zu behalten, gibt es spezielle Projektmanagement-Programme wie Trello, Asana oder Taiga.io. So lassen sich Abhängigkeiten darstellen und der Stand der Projekte abbilden. Dadurch fällt es den Beteiligten leichter zu kontrollieren, ob man gut im Zeitplan liegt und wo Probleme auftauchen können. Dokumente, mit denen mehrere Mitarbeiter arbeiten müssen, sollten bei Cloud-Dienstleistern wie Dropbox oder Google Drive gespeichert werden. Den Daten- und Informationsschutz, den viele Unternehmen von solchen cloudbasierten Anwendungen erwarten, hält Zindler für ein wichtiges Auswahlkriterium. Anbieter zum Beispiel von Open-Source-Lösungen ermöglichen vor diesem Hintergrund auch den Betrieb auf kundeneigenen Servern. „Dabei sollten sich Entscheider fragen, ob die eigenen Server besser geschützt sind als die Server der Anbieter, deren Kerngeschäft den Schutz von Daten und Informationen enthält.“ 

 

Bei den meisten Tools fürs Home-office gibt es eine kostenfreie Version. Diese funktioniert allerdings nur mit Einschränkungen, etwa bei der Zahl der möglichen Nutzer, des maximalen Datenvolumens oder der vorhandenen Features. „Unternehmen können mit kostenlosen Versionen erste Schritte unternehmen und entscheiden, ob die Lösung den eigenen Usecase bedient, bevor die Version kostenpflichtig wird“, rät Zindler. Die Umstellung auf die Bezahlversion ist jederzeit möglich. Je nach Programm fällt für das Unternehmen pro Nutzer oder Team jährlich eine zwei bis dreistellige Summe an.

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern einen Fahrtkostenzuschuss. Müssen die Unternehmen das auch jetzt bezahlen, obwohl der Arbeitnehmer gar nicht zur Arbeit fährt?

In den meisten Fällen ist dieser Zuschuss Teil der im Arbeitsvertrag vereinbarten Vergütung und muss daher weitergezahlt werden – egal, ob dem Mitarbeiter weiterhin Kosten entstehen, etwa weil er eine Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr hat, oder nicht. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer üblicherweise seine Fahrtkosten als Spesen einreicht. Dann muss der Arbeitgeber nur zahlen, wenn tatsächlich auch Kosten entstehen. Übrigens hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Erstattung des zuhause erhöhten Strom- und Wasserverbrauchs. Das ergibt sich aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers, die ein gewisses gegenseitiges Augenmaß verlangt.

Nicht jedem fällt es leicht, auch zu Hause konzentriert zu arbeiten. Haben Sie Tipps für ein erfolgreiches Home-office?

Wichtig ist, sich auch zu Hause eine feste Struktur zu geben. Dabei helfen Zeitpläne oder Ziele, die man sich steckt. Dadurch kann man zum einen kontrollieren, wie gut man mit seinen Aufgaben vorankommt, und sich zum anderen dazu disziplinieren, Arbeitszeit und Freizeit nicht nahtlos ineinander übergehen zu lassen. Passiert das, ist es schwierig, in der Freizeit richtig abzuschalten. Aus dem gleichen Grund sollte auch eine bestimmte Arbeitsecke eingerichtet und nicht beispielsweise aus dem Bett oder dem Lesesessel gearbeitet werden.

Ähnliche Artikel