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Homeoffice ist mehr als eine Arbeitsschutzmaßnahme

Neun von zehn Erwerbstätigen möchten auch zukünftig wenigstens ab und zu im Homeoffice arbeiten – das ist das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Bitkom-Umfrage1. Der Skepsis der Arbeitgeber will das Arbeitsministerium nun mit neuen Regelungen begegnen. Dabei geht der Blick immer wieder in Richtung Niederlande, denn hier gelten bereits seit Jahren Homeoffice-freundlichere Gesetze.

Flexiblere Regelungen in den NiederlandenBild: Shutterstock

Die letzten beiden Jahre haben die Arbeitswelt nachhaltig verändert: Selbst in Unternehmen, in denen es vorher kaum flexible Arbeitsplatzregelungen gab, arbeiten inzwischen Kolleg:innen im Homeoffice oder mobil. Der Start in diese neue Arbeitswelt mag chaotisch gewesen und mehr oder weniger erzwungen worden sein. Doch fragt man die Erwerbstätigen jetzt nach ihren Erfahrungen und Wünschen, scheint klar: Das Homeoffice wird sich dauerhaft etablieren. Aber in welcher Form und unter welchen gesetzlichen Vorgaben?

 

Die Niederlande machen es vor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will mit einer neuen Variante des zu Beginn der Corona-Pandemie entworfenen Mobile-Arbeit-Gesetzes eine Basis schaffen. Man wolle sich dabei an den Regelungen orientieren, die in den Niederlanden gelten. Denn dort stärkt die Regierung seit 2015 das Recht auf Arbeit von Zuhause gezielt: So haben Arbeitnehmer:innen, die mindestens sechs Monate im Unternehmen sind, das Recht, ihren Arbeitgeber darum zu bitten, ihre Arbeit ganz oder teilweise von zu Hause aus zu erledigen – vorausgesetzt ihr Job lässt dies grundsätzlich zu, der Antrag wird mit genügendem Vorlauf gestellt und das Unternehmen hat mehr als zehn Mitarbeitende. Zwar kann der Arbeitgeber den Wunsch ablehnen, muss sich aber immerhin damit auseinandersetzen.

 

Noch im Herbst wird das niederländische Parlament über eine neue Fassung des Gesetzes entscheiden: Danach müssen die Ablehnungsgründe sogar triftig sein. Nur wichtige geschäftliche oder betriebliche Interessen stehen dem Wunsch nach Homeoffice dann noch entgegen. Dazu zählen etwa Sicherheitsrisiken oder finanzielle Schäden, die entstehen könnten. Aber auch wenn der Arbeitgeber die Wahrung des sozialen Zusammenhalts in der Firma gefährdet sieht, kann er ablehnen. Die Beweislast liegt dabei aber beim Arbeitgeber.

 

Ansonsten gilt das Arbeitsschutzgesetz auch für Homeworker: So müssen Unternehmen ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen und für einen sicheren und gut ausgestatteten Arbeitsplatz sorgen. Arbeitszeit- und Überstundenregelungen, Nicht-Erreichbarkeitsklauseln und Ähnliches sind eine individuelle Verhandlungssache. Die Arbeitsstunden müssen in irgendeiner Art dokumentiert werden, kontrollieren oder gar tracken darf der Arbeitgebende aber nicht. Steuerliche Vergünstigungen machen das Angebot noch attraktiver: So konnten z. B. die Kosten für Energie und die Arbeitsplatzeinrichtung in den Jahren 2021 und 2022 grundsätzlich abgesetzt werden. Zusätzlich können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden mit steuerfreien Kostenzuschüssen von 2 Euro pro Tag unterstützen.

 

Auswirkungen auf die Produktivität

Ob und wie sich die Homeoffice-Situation auf das wirtschaftliche Ergebnis der Unternehmen auswirkt, lässt sich kaum bemessen. Studien kommen hier zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen. Es bleibt eine Abwägung zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, welches Berufsbild und welche Persönlichkeit für die remote Arbeit geeignet ist. Am Arbeitsergebnis lässt sich schließlich messen, ob das vereinbarte Modell trägt.

 

In den Niederlanden ging es maßgeblich auch um andere Aspekte: die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Reduzierung von Staus zu Stoßzeiten und die Aufwertung der Niederlande in den Augen ausländischer Fachkräfte. Den unternehmerischen Zielen scheint dies nicht entgegenzustehen: So ergab eine Studie des niederländischen Ministeriums für Infrastruktur und Umwelt2, dass niederländische Unternehmen künftig noch mehr Möglichkeiten bieten wollen: Homeoffice samt der Bereitstellung von Arbeitsmitteln inklusive Büromöbel und der Zahlung von Zulagen. Sicher lässt sich davon einiges auf Deutschland übertragen.

 

1 https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/New-Work-Haelfte-arbeitet-im-Homeoffice 

2 https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2021/07/14/onderzoek-wijst-uit-thuiswerken-is-een-blijvertje

Rebecca Taylor-Clarke ist Head of People bei Recruitee. Mit vielen Jahren Erfahrung im Recruiting und Bewerbermanagement wird sie von ihrer Leidenschaft angetrieben, Menschen und interessante Möglichkeiten zusammenzubringen, großartige Teams aufzubauen und inklusive Arbeitsplätze zu schaffen, die Freude bringen. Recruitee mit Hauptsitz in Amsterdam ist ein Anbieter von cloudbasierter Bewerbermanagement-Software. Die digitalen Softwarelösungen des Unternehmens umfassen Jobbörsen-Integrationen, Talent Sourcing, Bewerber-Tracking, Pipeline-Automatisierung, Terminplanungs-Automatisierung und erweiterte Recruitment-Analysen. Mehr unter www.recruitee.com.

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