Abwerben von Mitarbeitern: Gericht klärt Grenzen unlauterer Wettbewerbsmethoden
Das (Rück-)Abwerben von Mitarbeitern ist grundsätzlich erlaubt, bestätigte kürzlich das Landgericht Koblenz.
Das (Rück-)Abwerben von Mitarbeitern ist grundsätzlich erlaubt. Vor dem Landgericht Koblenz unterlag ein Unternehmen, das versucht hatte, per einstweiliger Verfügung das Abwerben von Mitarbeitern durch die Konkurrenz zu stoppen.