Weihnachtsgeld kann Pflicht werden
Wenn Unternehmer in vergangenen Jahren stets Weihnachtsgeld gezahlt haben, so kann aus dieser Gewohnheit eine Verpflichtung werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil entschieden (Az.: 10 AZR 671/09). Zahle der Arbeitgeber über Jahre hinweg Weihnachtsgeld, so sei es nicht ohne Weiteres zulässig, mit der Sonderzahlung auszusetzen.