Wie hoch darf das Gehalt eines Top-Managers sein? Auch hierzulande wird der Ruf nach Regulierung laut. Nur: Was bringt die? Denn vieles ist bereits geregelt, allerdings noch zu wenig konkret.
Das Ergebnis der Volksabstimmung in der Schweiz hat der Debatte um das angemessene Gehalt von Managern auch in Deutschland neuen Zündstoff gegeben. Theoretisch ist es natürlich auch in Deutschland möglich, das Gehalt für Manager einzuschränken oder den Bonus gänzlich abzuschaffen. Für die Banker gelten dank EU bald enge Grenzen: Der Bonus darf danach grundsätzlich höchstens so hoch sein wie das Grundgehalt. In Ausnahmefällen darf er maximal doppelt so hoch werden, dafür ist allerdings die Zustimmung der Aktionäre erforderlich. Doch wo es Regulierung gibt, gibt es meist auch eine Gegenreaktion: Banker in London reagierten prompt – aktuell soll eine Klage gegen die EU vorbereitet werden. Argumentiert wird mit fehlender Kompetenz der EU sowie Verletzung nationalen Rechts, etwa auch jenem in Deutschland. Auch an Ausweichstrategien wird schon gearbeitet: Um weiter den Wunsch-Bonus zahlen zu können, könnten Banken ihre Manager formal bei einer Tochtergesellschaft im außereuropäischen Ausland anstellen und dann nach Europa „verleihen“. Eine weitere Ausweichmöglichkeit wäre eine zeitlich verzögerte Auszahlung in Form von Wertpapieren mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren. Und die offensichtlichste Antwort auf die Regulierung der flexiblen Gehaltsteile: Das Grundgehalt der Banker steigt wieder deutlich. Auch dieses zu deckeln, daran traute sich bislang aber niemand heran.
Regeln zum Manager-Gehalt zu unbestimmt
Denn auch die Minder-Initiative der Schweiz deckelt nicht das Manager-Gehalt sondern verbietet nur einzelne Elemente wie „Golden Parachute“ oder M&A-Abschlussprämien. In Deutschland werden Antrittsprämien für Manager bislang nach Auskunft von Insidern nur vereinzelt bezahlt. Abschiedszahlungen bei vorzeitiger Vertragsauflösung sind auf das entgehende Gehalt der Restlaufzeit des Vertrages begrenzt – wobei sich mancher Aktionär schon gefragt hat, warum der CEO ausgerechnet unmittelbar nach Vertragsverlängerung seinen Hut nehmen musste. Andere Teile der Schweizer Initiative existieren in Deutschland bzw. in anderen Ländern der EU bereits, wenn auch in abgeschwächter Form: 2009 wurde das Aktienrecht verschärft. So besteht etwa ein Mitspracherecht der Aktionäre bei der Verhandlung über das Gehalt des Vorstands. Die Aktionäre können das Gehaltssystem billigen oder nicht. Rechtlich bindend für den Aufsichtsrat ist diese Beschlussfassung jedoch nicht. Die Außenwirkung wäre allerdings denkbar schlecht, wenn der Aufsichtsrat gegen den Willen der Aktionäre ein höheres Gehalt für den Vorstand festlegt. Ein Hauptproblem stellt momentan sicherlich die Vielzahl der unbestimmten Rechtsbegriffe im Zusammenhang mit der Festlegung von Gehalt und Bonus für Manager dar. Bestes Beispiel ist die „Angemessenheit“ des Gehalts. Was angemessen ist und was nicht, bleibt schlussendlich undefiniert. Hier könnten unabhängige Kontrollgremien Abhilfe schaffen. Überlegungen zu nationalen Regelungen könnten aber bald obsolet werden. Die EU-Kommission hat angekündigt, bis zum Jahresende einen Entwurf für ein Gesetz vorzulegen, mit dem der Beschluss der Aktionäre über das Gehalt bindend sein soll.
Hintergrund: Knapp 68% der Schweizer haben sich in einer Volksabstimmung für das Ende allerlei Prämien für Manager ausgesprochen. Damit wird die Schweiz das strengste Aktiengesetz der Welt bekommen. Künftig wird es für Manager von Schweizer Unternehmen Antrittsprämien, Prämien bei Firmenkäufen oder Abschiedsgelder nicht mehr geben. Bei Verstößen drohen Geldstrafen und Haftstrafen bis zu drei Jahren für die Manager. Aktionäre erhalten darüber hinaus das Recht, jährlich über die Höhe der Gehälter für Vorstand und Aufsichtsrat zu entscheiden. Die Abstimmung der Aktionäre soll nach dem Willen des Volkes bindend sein. Bis zu einer Umsetzung des Gesetzes dürften noch ein bis eineinhalb Jahre vergehen. Gegnern der Initiative bleibt dadurch noch Zeit, auf die endgültige Fassung des Gesetzes Einfluss zu nehmen, etwa dass Ausnahmeregelungen aufgenommen werden. Der mittelständische Unternehmer Thomas Minder hatte 2005 gefordert, Exzesse bei Gehalts- und Bonuszahlungen für Manager Schweizer Unternehmen zu unterbinden. Er brachte die Initiative „gegen die Abzockerei“ ein.