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Maschinenbauer verstärken Druck auf Brüssel

Die Gestaltung des EU-Lieferkettengesetzes geht in die nächste Runde. Bald soll ein Entwurf vorgestellt werden. Die deutschen Maschinenbauer möchten mitreden.

Maschinenbau in der EU
Die Maschinenbauer kritisieren den neuen Gesetzesentwurf der EU.

Die deutschen Maschinenbauer verstärken Ihren Druck auf die EU-Kommission, um eine für den Mittelstand vertretbare Gestaltung des geplanten Lieferkettengesetzes zu erreichen. Mit der Richtlinie will Brüssel Unternehmen dazu verpflichten, soziale Rechte, Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte entlang ihrer Lieferkette zu gewährleisten. "Unrealistische Anforderungen an Sorgfaltspflichten in der Lieferkette werden gerade international vernetzte Mittelständler zum Rückzug aus bestimmten Märkten bewegen, um Risiken zu vermeiden. Damit würde man der globalen Durchsetzung von Menschenrechten keinen Dienst erweisen – im Gegenteil“, warnte Karl Haeusgen, Präsident des Verbands der deutschen Maschinen und Anlagenbauer (VDMA). Darüber hinaus wäre auch die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefährdet.

 

EU-Lieferkettengesetz

Die Gestaltung des EU-Lieferkettengesetzes ist in Brüssel sehr umstritten. Nach mehreren Terminverschiebungen soll ein Entwurf Mitte Februar in der EU-Kommission beraten werden. Im Gremium ist offenbar umstritten, wie der geplante Richtlinienentwurf über Sorgfaltspflichten in der Lieferkette genau aussehen soll. Zuletzt hatte ein Einspruch des Ausschusses für Regulierungskontrolle, der aus Kommissionsbeamten und externen Experten zusammengesetzt ist, ihn weiter verzögert. Das Gremium hatte Zweifel an Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der geplanten Regulierung angemeldet, besonders was kleine und mittlere Unternehmen angeht.

 

"Ein EU-Lieferkettengesetz, wie es die Kommission derzeit erarbeitet, muss unbedingt für die mittelständischen und häufig familiengeführten Unternehmen handhabbar und umsetzbar sein“, sagte Haeusgen. Daher sei es wichtig, dass EU-Parlament und Kommission über die Auswirkungen eines europäischen Lieferkettengesetzes auf den internationalen Handel debattierten. Einmal beschlossen, müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie dann übernehmen. Deutschland müsste sein im Sommer beschlossenes Lieferkettengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, dann gegebenenfalls anpassen. Das deutsche Gesetz gilt für alle Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik mit mindestens 3000 Arbeitnehmern – von 2024 an dann für alle ab 1000 Beschäftigten.

 

EU-Richtlinien mit größerem Geltungsbereich

Für die EU-Richtlinie ist ein größerer Geltungsbereich im Gespräch, der "große Unternehmen“, "alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen“, "kleine und mittlere mit hohem Risiko“ und "drittländische Unternehmen in besonders risikobehafteten Branchen“ umfassen könnte. Wer alles zu diesen Risikosektoren zählen soll, wird derzeit noch diskutiert. Erwartet wird, dass beispielsweise die Textilindustrie dazugehören könnte. Für die Logistikbranche ist hingegen von Bedeutung, wie Containerreedereien, Eisenbahnen, Speditionen oder Importunternehmen eingestuft werden, die den Transport von Waren in die EU organisieren.

 

Schutz des Klimas

Die EU-Kommission streitet auch noch darüber, wie Sorgfaltspflichten in Bezug auf den Schutz des Klimas und der Artenvielfalt zu definieren sind. SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag ihre Unterstützung für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz betont, das auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basieren soll. Aus diesen geht hervor, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen die gesamte Lieferkette von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung betreffen.

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