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Vergütung > Stufenweise Erhöhung

Mindestlohn soll 2019 auf 9,19 Euro steigen – und 2020 auf 9,35 Euro

Das Expertengremium aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern hat der Regierung empfohlen, den Mindestlohn anzuheben. Er soll bis 2020 in zwei Schritten auf 9,35 Euro pro Stunde ansteigen.

Ihren Bericht hat die Mindestlohnkommission heute vorgelegt. Darin schlägt sie eine erste Anhebungsstufe zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro (brutto) pro Stunde beim Gehalt vor. Dieser Betrag ergibt sich rein rechnerisch aus dem Tarifindex des Statistischen Bundesamtes, der als Berechnungsgrundlage dient. Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) hatte eine Anhebung auf denselben Betrag zuvor empfohlen, eine Erhöhung darüber hinaus allerdings nicht für notwendig erachtet.

Die Kommission hat allerdings einen gewissen Spielraum. In der zweiten Anhebungsstufe zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro berücksichtigt sie demnach auch Tarifabschlüsse, die bereits im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen wurden. Die Experten orientieren daran, dass der Mindestlohnes einen angemessenen Schutz für die Beschäftigten bietet, das Beschäftigungsniveau nicht gefährdet wird, aber auch, dass er faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht. Das Votum in der Kommission fiel einstimmig.

Die Kommission, die aus neun Mitgliedern besteht, wovon sechs stimmberechtigt sind, prüft alle fünf Jahre die Höhe des Mindestlohns. Bisher wurde der 2015 eingeführte Mindestlohn nur 2017 erhöht – von 8,50 auf 8,84 Euro pro Stunde. Gesetzliche Vorgaben, wie hoch der Mindestlohn mindestens oder maximal steigen darf, gibt es nicht. Damit der höhere Mindestlohn in Kraft treten kann, muss die Bundesregierung noch eine entsprechende Verordnung umsetzen. In der Regel richtet sie sich dabei nach dem Kommissionsvorschlag.

Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, erhielten im April 2017 knapp 1,4 Millionen Deutsche den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde. Das waren rund 400.000 weniger als im Vorjahr. Damals galt noch der alte Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Allerdings bekamen 800.000 auch einen Stundenlohn von weniger als 8,84 Euro, obwohl sie prinzipiell unter das Mindestlohngesetz gefallen wären, wie die Statistikbehörde weiter mitteilte.

Der Artikel wurde am Morgen angelegt und nach der Bekanntgabe der Empfehlung aktualisiert.