Variable Vergütung: Späte Zielvorgaben, hohe Kosten – Beschäftigte können Schadensersatz verlangen
Variable Vergütung: Ohne rechtzeitige Zielvorgabe macht sich der Arbeitgeber gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, so das Bundesarbeitsgericht.
Bemisst sich die variable Vergütung eines Beschäftigten nach dem Erreichen einer Zielvorgabe, muss der Arbeitgeber die Ziele rechtzeitig vorgeben. Ansonsten macht er sich schadensersatzpflichtig, entschied das Bundesarbeitsgericht